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https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php 20.06.2024 08:35:12 Uhr 29.06.2024 23:31:57 Uhr

Dresdner Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Dresden an. Er ist zudem ein wichtiges Begründungsmittel für die Festlegung der zulässigen Miethöhe in Dresden.

Aktuelle Informationen zur Mietspiegelbefragung

Die Datenerhebung für den Dresdner Mietspiegel 2025 ist abgeschlossen. Das Hamburger Institut ALP erstellt im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden aus den bei Mieterinnen und Mietern und bei Wohnungsunternehmen erhobenen Daten einen Mietspiegel. Im Anschluss berät die Projektgruppe Dresdner Mietspiegel den Entwurf.
Der Dresdner Mietspiegel 2025 wird ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 gelten.

Wichtige Fragen und Antworten

Mietspiegel 2023

Mit dem dreizehnten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten im Erhebungsmonat April 2022, wie sie in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Er weist damit die ortsübliche Vergleichsmiete aus.

Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Vermieter haben in ihrem Mieterhöhungsverlangen die Angaben des Mietspiegels auch dann mitzuteilen, wenn sie die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Der qualifizierte Mietspiegel trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Dresdner Wohnungsmarkt bei. Der Dresdner Mietspiegel 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2025 wird ein neuer Mietspiegel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Kappungsgrenzenverordnung

Seit 1. Juli 2020 gilt die Sächsische Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Dresden. Demzufolge darf sich ab dem 1. Juli 2020 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis zum 30. Juni 2025.

Mietpreisbegrenzungsverordnung

Seit 13.07.2022 gilt die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Stadt Dresden.
Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse nach § 556d Absatz 1 BGB dürfen in der Landeshauptstadt die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 wieder außer Kraft.

Informationen für Dresden-Pass-Inhabende

Dresden-Pass-Inhabende, welche als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten bedürfen, können eine einmalige antragsfreie Kurzberatung beim Mieterverein Dresden e.V. in Anspruch nehmen.

Die Broschüre zum Dresdner Mietspiegel 2023, die Dokumentation der Erstellung des Mietspiegels sowie der Link zum Online-Berechnungstool stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

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