Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6303.php 18.09.2024 23:09:25 Uhr 21.11.2024 12:31:28 Uhr

SG Kfz-Zulassungsbehörde

Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin

Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde ist bis auf Weiteres ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie die Online-Terminvereinbarung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.

Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.

Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:

Ab 16. September 2024 neue Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass ab dem 16. September 2024 neue Öffnungszeiten für die Kfz-Zulassungsbehörde gelten:

Montag 8 - 12 Uhr
Dienstag 8 - 17 Uhr
Mittwoch 9 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 17 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr

Das Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für

  • sämtliche Kfz-Zulassungen
    • Neu- und Wiederzulassungen
    • Umkennzeichnungen
    • Vergabe von Kurzzeit, Saison-, Oldtimer- oder Ausfuhrkennzeichen
    • Umschreibungen für Antragsteller innerhalb der Stadt oder mit Wohnsitzwechsel zur Stadt Dresden
  • alle Änderungen in den Kfz-Papieren
    • Technik
    • Name oder Anschrift
    • Fahrzeugpapierverluste
  • Maßnahmen zu fehlender Haftpflichtversicherung, rückständiger Kfz-Steuer, technischen Mängeln an Fahrzeugen und Verletzung von Meldepflichten
Gebäudeansicht Zulassungs- und Führerscheinstelle

Termin online reservieren

Nutzen Sie für Ihre Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde die Online-Terminreservierung.

Hier finden Sie eine Auswahl an Meldungen der vergangenen Monate.