Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6303.php 27.11.2024 12:05:40 Uhr 21.12.2024 17:53:27 Uhr

SG Kfz-Zulassungsbehörde

Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin

Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde ist nur mit Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen können Sie die Online-Terminvereinbarung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.

Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.

Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte an:

Sprechzeiten Weihnachten und Jahreswechsel 2024

Auch während der allgemeinen Betriebsruhe der Landeshauptstadt Dresden hat die Kfz-Zulassungsbehörde an den Montagen, 23. Dezember 2024 und 30. Dezember 2024, geöffnet.
Am Freitag, 27. Dezember 2024 bleibt die Behörde geschlossen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.dresden.de/kfz-zulassung
Ab 2. Januar 2025 gelten die regulären Sprechzeiten. 
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung unter www.dresden.de/i-kfz
Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Das Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für

  • sämtliche Kfz-Zulassungen
    • Neu- und Wiederzulassungen
    • Umkennzeichnungen
    • Vergabe von Kurzzeit, Saison-, Oldtimer- oder Ausfuhrkennzeichen
    • Umschreibungen für Antragsteller innerhalb der Stadt oder mit Wohnsitzwechsel zur Stadt Dresden
  • alle Änderungen in den Kfz-Papieren
    • Technik
    • Name oder Anschrift
    • Fahrzeugpapierverluste
  • Maßnahmen zu fehlender Haftpflichtversicherung, rückständiger Kfz-Steuer, technischen Mängeln an Fahrzeugen und Verletzung von Meldepflichten
Gebäudeansicht Zulassungs- und Führerscheinstelle