Namensänderung
Ändert sich durch Heirat oder Scheidung Ihr Name, müssen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil II ändern beziehungsweise den Fahrzeugbrief austauschen lassen.
Technische Änderungen
Wenn Sie bestimmte technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, müssen die Fahrzeugpapiere korrigiert werden.
Umschreibung eines Fahrzeugs (Wechsel des Zulassungsbezirkes)
Nach einem Umzug (Wechsel der Hauptwohnung) oder beispielsweise einer Betriebsverlegung in einen anderen Zulassungsbezirk, können Sie das Kennzeichen beibehalten, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Sofern die Kennzeichen bei Umzug des Halters innerhalb des Bundesgebietes beibehalten werden sollen, ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie der Kennzeichen nicht erforderlich.
Soll mit der Umschreibung dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden, müssen die bisherigen Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Änderung bzw. Neuausstellung vorgelegt werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das vorher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, müssen Sie es unverzüglich in Ihrem Zulassungsbezirk auf sich umschreiben lassen (Halterwechsel). Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diesem Fall, auch bei einer Kennzeichenmitnahme, geändert bzw. neu ausgestellt werden. Die bisherigen Kennzeichen sind vorzulegen, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll.
Benötigte Dokumente
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Personalausweis
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Reisepass
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Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
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Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
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elektronische Versicherungsbestätigung
Kosten/Gebühren
Minimal Gebühren: 13,80 Euro
Maximal Gebühren: 59,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung, Girocard
Zuständige Organisationseinheiten