Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/halterauskunft.php 16.11.2015 12:08:38 Uhr 23.11.2024 11:18:32 Uhr |
Halterauskunft einholen
Halterauskunft einholen
Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können immer dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlaß besteht.
Die Auskunft ist nur zulässig, wenn der Empfänger schriftlich unter Angabe des
- betreffenden Kennzeichens oder
- der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer
glaubhaft darlegt, dass er die Daten zur
- Geltendmachung,
- Sicherung oder
- Vollstreckung
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen
im Zusammenhang mit
- der Teilnahme am Straßenverkehr,
- dem Diebstahl,
- dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges oder
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
benötigt.
Benötigte Dokumente
-
formloser Antrag
mit schriftlicher Begründung
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Auskunftsgebühr pro FahrzeugMinimal Gebühren: 5,10 Euro
Zahlungsart: Barzahlung, Girocard, Überweisung