Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/stadtreinigung/winterdienst.php 19.11.2024 13:28:49 Uhr 03.12.2024 18:38:08 Uhr |
Winterdienst
Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Durch den städtischen Winterdienst und beauftragte Partner werden rund 720 Kilometer Straßen betreut. Das entspricht ungefähr der Hälfte des gesamtes Straßennetzes. Beräumt werden vordergründig Hauptverkehrsadern, wichtige Straßen in den Höhenlagen der Stadt und Strecken mit starkem Gefälle, die insbesondere auch vom Busverkehr genutzt werden.
Anliegerpflichten
Für alle nicht im Auftrag der Stadt geräumten Straßen gelten die Anliegerpflichten gemäß Winterdienst-Anliegersatzung. Danach haben Anlieger unter anderem öffentliche Gehwege und Treppen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen. So oft es die Sicherheit erfordert, sind diese Arbeiten tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.
Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz, Asche oder Kohlengrus grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen darf Steinsalz oder salzhaltiges Granulat an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden.
Zum Abstumpfen sind nur Sand, Split und Granulat erlaubt.