Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/stadtreinigung/hundekot.php 28.05.2024 07:32:20 Uhr 03.12.2024 18:17:19 Uhr |
Hundekot
Kleine Haufen – großes Ärgernis
Hundekot ist unverzüglich zu entfernen
Hundehaufen verunstalten leider in nicht geringem Maße Straßen, Gehwege und Plätze in unserer Stadt. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist die Stadtverwaltung in erster Linie auf die Mitwirkung der Hundehalter angewiesen. Die meisten von Ihnen wissen, dass Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes ordnungsgemäß entsorgen müssen. Deshalb haben viele Hundeführer eine Tüte dabei, um das Häufchen ihres Vierbeiners zu entfernen und im nächsten öffentlichen Papierkorb oder in der Restabfalltonne zu entsorgen. Die Beseitigung obliegt andernfalls dem Grundstücksanlieger oder der Stadt, auf Kosten der Steuerzahler.
In der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden ist im § 7 (2) festgelegt, dass abgelegter Hundekot unverzüglich vom Hundeführer zu entfernen, dazu ein geeignetes Behältnis mitzuführen und auf Verlangen den Vollzugskräften vorzuweisen ist. Die Vernachlässigung der Reinigungspflicht kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Beutelspender und Hundetoiletten
Um den Hundehaltern die Beseitigungspflicht zu erleichtern, unterhält die Stadt 56 Beutelspender, die jährlich mit 1.200.000 Kotbeuteln bestückt werden. Wohnungsbaugenossenschaften haben in ihren Zuständigkeitsbereichen zusätzliche Hundetoiletten eingerichtet.
Viel zu oft bleibt der Hundekot einfach liegen
Auch ein 2010 vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft durchgeführtes Modellprojekt "HaiDog" brachte nicht den gewünschten Erfolg. Leider gehen nicht alle Hundeführer verantwortungsvoll mit dem "Geschäft" ihres Vierbeiners um.
Kontakt
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
SG Zentraler Innendienst
Besucheranschrift
Theaterstraße 11-13
01069 Dresden
Telefon
0351-4886361
Fax 0351-4886363