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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/ob-wahl/wahlrecht.php 14.01.2022 10:09:07 Uhr 20.11.2024 01:31:18 Uhr

Wahlrecht

Man unterscheidet zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden.

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Landeshauptstadt Dresden ihren Hauptwohnsitz haben
  • und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Passives Wahlrecht

Wählbar zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.


Nicht wählbar ist u. a. wer

  • am Wahltag das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat,
  • aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.

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