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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/ausbildung/brandoberinspektor.php 30.09.2024 07:01:15 Uhr 20.11.2024 06:45:08 Uhr

Brandoberinspektoranwärter (m/w/d) bei der Feuerwehr Dresden

Die Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten eines Brandoberinspektors (m/w/d) sind äußerst vielfältig. Beispielsweise tragen Sie als Zugführer die Verantwortung für den Einsatz mehrerer Einsatzfahrzeuge und zahlreiche Einsatzkräfte. Dabei koordinieren und leiten Sie die notwendigen Maßnahmen zur Rettung, Brandbekämpfung und Technischen Hilfe. Auf den Feuer- und Rettungswachen sind Sie darüber hinaus für die Personalplanung, Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Einsatzbereitschaft verantwortlich. Oder Sie nehmen zum Beispiel als ausgebildeter Bauingenieur Tätigkeiten im Sachgebiet Baugenehmigungsverfahren wahr. Andere Fachleute sind als Führungsdienst im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr tätig und wenden die im Chemie- oder Physikstudium angeeigneten Kenntnisse an. Auch im Bereich der IT, im Personalmanagement oder in der Fahrzeug- und Gerätetechnik sind Fachleute notwendig, welche über fundierte Kenntnisse in den unterschiedlichen Studienrichtungen verfügen.

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Der Weg um C-Dienst bei der Feuerwehr Dresden zu werden.

Sie sehen, die Vielfältigkeit bei der Feuerwehr Dresden spiegelt sich nicht nur in der Anzahl der über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder dem breiten Einsatzspektrum wider, sondern gilt für alle, die ihre Laufbahn bei uns beginnen.

Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene, Fachrichtung Feuerwehr

Die Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) erfolgt auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO).

Das Ziel der Ausbildung besteht darin, den Laufbahnbewerberinnen- und Bewerbern nach ihrer Persönlichkeit, ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen sowie Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung einer/eines Besamtin/Beamten der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr zu qualifizieren.

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  1. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt nach § 7 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 389) geändert worden ist, und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 2. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 454) geändert worden ist,
  2. einen Bachelor-Abschluss oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenes Hochschulstudium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nachweist,
  3. mindestens 165 cm groß ist,
  4. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  5. nach amtsärztlichem Zeugnis über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den Dienst in der Fachrichtung Feuerwehr verfügt,
  6. das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Silber) erworben hat,
  7. aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlichem und schriftlichem Ausdruck, nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint,
  8. bei der Einstellung in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  9. mindestens den Führerschein der Klasse B besitzt.

 

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3D-unterstützte Führungsausbildung bei der Feuerwehr Dresden

Eine zielgruppenorientierte und praxisnahme Aus- und Fortbildung ist für uns selbstverständlich.

Weitere Informationen zur Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Die Dauer des Vorbereitungsdienstes nach § 7 SächsFwAPO dauert 24 Monate.  

Inhalt der Ausbildung

Auf der Grundlage der Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 SächsFwAPO gliedert sich die Laufbahnbildung in folgende Ausbildungsabschnitte: 

Ausbildungsabschnitt „Grundausbildungslehrgang“

Der Grundausbildungslehrgang wird zusammen mit Brandmeisteranwärtern an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt durchgeführt. Er beinhaltet theoretische und praktische Grundlagen, die den Lehrgangsteilnehmer für die Tätigkeiten als Truppmann bzw. Truppführer im Einsatzdienst befähigen. Der Grundausbildungslehrgang dauert sechs Monate und beinhaltet eine mehrwöchige Schließzeit der Schule. 

Ausbildungsabschnitt „Einsatzpraktikum 1 - Truppmann/Truppführer“

Das Einsatzpraktikum 1 wird bei einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr oder Freiwilliger Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften durchgeführt. Es beinhaltet im Schwerpunkt die berufspraktische Ausbildung im Einsatzdienst als Truppmann/-führer sowie die theoretische Rettungssanitäter-Ausbildung. Dieses Praktikum dauert drei Monate. 

Ausbildungsabschnitt „Gruppenführerlehrgang B3“

Der Gruppenführerlehrgang (B3) wird unter anderem zusammen mit Brandmeisteranwärtern an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt durchgeführt. Er beinhaltet theoretische und praktische Grundlagen, die den Lehrgangsteilnehmer für die Tätigkeiten als Führungskraft im Einsatzdienst befähigen. Dieser Lehrgang dauert drei Monate. 

Ausbildungsabschnitt „Einsatzpraktikum 2 - Gruppenführer“

Das zweite Einsatzpraktikum wird bei einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr oder Freiwilliger Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften durchgeführt. Es beinhaltet berufspraktische Ausbildung im Einsatzdienst (Schwerpunkt Gruppenführer) sowie Tätigkeiten in den Fachbereichen (Abteilungen, Sachgebiete, andere Organisationseinheiten). Dieses Praktikum dauert 2,75 Monate und wird bei der Feuerwehr Dresden und einer weiteren Dienststelle absolviert. 

Ausbildungsabschnitt „Zugführerlehrgang“

Der Zugführerlehrgang wird an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen durchgeführt. Die Dauer des Abschlusslehrganges bestimmen sich nach der Lehrgangsplanung der Einrichtung und beträgt etwa 4,5 Monate.

Ausbildungsabschnitt „Einsatzpraktikum 3 - Verwaltung“

Das Einsatzpraktikum „Verwaltung“ wird bei einer obersten, oberen oder unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt hier auf verwaltungs- und administrativen Tätigkeiten. Das Verwaltungspraktikum dauert 1,5 Monate.

Ausbildungsabschnitt „Einsatzpraktikum 4 - Zugführer“

Das vierte Einsatzpraktikum wird bei einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr oder Freiwilliger Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften durchgeführt. Es beinhaltet berufspraktische Ausbildung im Einsatzdienst (Schwerpunkt Zugführer) sowie Tätigkeiten in den Fachbereichen (Abteilungen, Sachgebiete, andere Organisationseinheiten). Dieses Einsatzpraktikum dauert drei Monate.

Ausbildungsabschnitt Laufbahnprüfung.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung an Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich über eine Woche.

Das Auswahlverfahren

Mit den Bewerbern, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses gliedert sich wie folgt:

  • Stufe 1
    • Sporttest
    • Praxistest
    • Kognitiver Leistungstest am PC
  • Stufe 2
    • Persönliches Vorstellungsgespräch
  • Stufe 3
    • Ärztliche Untersuchung

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern, welche den Eignungstests bestanden haben, wird ein unverbindliches Vorstellungsgespräch geführt. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend beim Amtsarztsowie dem arbeitsmedizinischen Dienst zur Eignungsuntersuchung vorgestellt.

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Tipps und Hinweise zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren

Sporttest

Der Sporttest orientiert sich an der von der Sporthochschule Köln erarbeiteten „Physischen Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehr in Deutschland“. Hier werden den Bewerberinnen und Bewerbern verschiedene Disziplinen abverlangt. Neben dem Nachweis schwimmerischer Fähigkeiten prüft der Test die Kraft, Koordination und Ausdauer unter anderem durch

  • CKCU-Test,
  • Wechselsprünge,
  • Liegestütze,
  • Beugehang,
  • Kastenbumerang-Test,
  • 3000 m Ausdauerlauf.

Zur optimalen Vorbereitung auf den Sporttest sowie zum Erreichen des Deutschen Sportabzeichens empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich gezielt vorbereiten. Das Deutsche Sportabzeichen können Sie unter anderem beim Stadtsportbund Dresden ablegen. Termine und weiterführende Informationen finden Sie auf deren Webseite.

Zur besseren Orientierung, welches Training sich für die Vorbereitung eignet, stehen Ihnen in der Linkliste (unterer Bereich auf dieser Webseite) neben Trainingshandbüchern der Deutschen Sporthochschule Köln/Deutscher Städtetage, auch das Trainingshandbuch "Fit mit der Feuerwehr" des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download zur Verfügung. Damit können Sie sich optimal und zielführend auf den physischen Eignungstest vorbereiten. Auf unseren YouTube-Kanal finden Sie passende Videos, die Sie zur Vorbereitung nutzen können.

Praxistest

Der Praxistest orientiert sich an den spezifischen Anforderungen des Berufsbildes Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau. Mit dem Besteigen der Drehleiter und dem Absolvieren eines Durchgangs durch die Atemschutzübungsanlage (ohne Atemschutz) weisen die Bewerberinnen und Bewerber ihre Höhentauglichkeit sowie die Fähigkeit nach, sich in dunklen, engen Räumen zügig zu orientieren und fortzubewegen. Diese Elemente sind für die erfolgreiche Absolvierung des Grundlehrganges von großer Bedeutung.

Kongnitiver Leistungstest

Der kognitive Leistungstest wird von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. durchgeführt und ist PC-basiert. Dieser dient zur Erfassung der anforderungsspezifischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Ärztliche Untersuchung

Die Tätigkeit im Einsatzdienst der Feuerwehr ist mit Gefahren und Risiken verbunden. Das setzt eine einwandfreie, körperliche Verfassung voraus. Folgende wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien bestehen bei der Feuerwehr Dresden.

Hinweise zu wesentlichen gesundheitliche Anforderungen: 

  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
  • Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • ausreichendes Sehvermögen ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschärfe darf 0,3 / 0,3 nicht un-terschreiten, keine Rotschwäche
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen). Abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)

      Ausschlussgründe können insbesondere sein

      • Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
      • Ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
      • Wirbelgleiten
      • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
      • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z.B. Wespengiftallergie)
      • chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
      • chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen, z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
      • chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
      • Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
      • chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
      • Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
      • Bluthochdruck
      • chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
      • Blutgerinnungsstörungen
      • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
      • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
      • Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
      • schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z.B. Rheuma
      • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
      • Selbsttötungsversuche
      • Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
      • Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z.B. Spielsucht, Internetsucht)
      • Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
      • habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
      • Kreuzbandschäden der Kniegelenke
      • bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
      • Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie

      Zur Beachtung nach Laser-OP

      Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.

      Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.

      Ihre Bewerbung bei uns

      Die öffentliche Ausschreibung der Stellen „Brandoberinspektoranwärter (m/w/d)“ erfolgt im „Dresdner Amtsblatt“ sowie im Bewerberportal der Landeshauptstadt Dresden. Darüber hinaus publizieren wir die Stellenausschreibungen auf unseren Social-Media-Kanälen und auch hier auf unserer Webseite.

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      Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen ausschließlich über das Online-Bewerberportal der Landeshauptstadt Dresden.

      FAQ - Alle Infos kurz auf den Punkt gebracht.