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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/ausbildung/brandreferendar.php 08.08.2024 08:17:42 Uhr 21.12.2024 11:13:38 Uhr

Brandreferendar (m/w/d) bei der Feuerwehr Dresden

Übernehmen Sie Verantwortung und gestalten Sie die Feuerwehr Dresden mit! Die Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten nach Ihrem Brandreferendariat sind äußerst vielfältig. Beispielsweise tragen Sie als Gesamteinsatzleiter/in bzw. Direktionsdienst (A-Dienst) die Verantwortung für den Einsatz mehrerer Löschzüge und einer großen Zahl von Einsatzkräften. Dabei koordinieren und leiten Sie die notwendigen Maßnahmen zur Rettung, Brandbekämpfung und Technischen Hilfe. Im regulären Dienstbetrieb koordienieren Sie die Abläufe in der jeweiligen Abteilung und arbeiten eng mit der Amtsleitung zusammen.

Sie sehen, die Vielfältigkeit bei der Feuerwehr Dresden spiegelt sich nicht nur in der Anzahl der über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder dem breiten Einsatzspektrum wider, sondern gilt für alle, die ihre Laufbahn bei uns beginnen.

Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene, Fachrichtung Feuerwehr

Die Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr (ehemals höherer feuerwehrtechnischer Dienst) erfolgt auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) vom 14. Mai 2020.

Das Ziel der Ausbildung besteht darin, den Laufbahnbewerber nach seiner Persönlichkeit, nach seinen allgemeinen und fachlichen Kenntnissen sowie Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung eines Beamten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr zu qualifizieren.

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  1. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt nach § 7 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 389) geändert worden ist, und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 2. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 454) geändert worden ist,
  2. an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule das Studium mit der Diplom-Prüfung oder einem Mastergrad aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich oder ein in einem Akkreditierungsverfahren als für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 geeignet eingestuftes Fachhochschulstudium mit einem Mastergrad in einer der o. g. genannten Fachrichtungen oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich abgeschlossen hat.
  3. mindestens 165 cm groß ist,
  4. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  5. nach amtsärztlichem Zeugnis über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den Dienst in der Fachrichtung Feuerwehr verfügt,
  6. das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Silber und nicht älter als ein Jahr) erworben hat,
  7. aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlichem und schriftlichem Ausdruck, nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint,
  8. bei der Einstellung in die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  9. mindestens den Führerschein der Klasse B besitzt.

 

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3D-unterstützte Führungsausbildung bei der Feuerwehr Dresden

Eine zielgruppenorientierte und praxisnahme Aus- und Fortbildung ist für uns selbstverständlich.

Weitere Informationen zur Ausbildung

Die Interessengemeinschaft der Brandreferendarinnen und Brandreferendare und Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes ist ein Zusammenschluss der sich in der Ausbildung befindlichen Beamtinnen und Beamten in einer unabhängigen Gemeinschaft. Alle Infos zum Ausbildungsverlauf haben die Kolleginnen und Kollegen unter diesem Link informativ und anschaulich zusammengefasst. Durch klicken auf diesen Link gelangen Sie zur Webseite der IG Bref.

Das Auswahlverfahren

Mit den Bewerbern, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses gliedert sich wie folgt:

  • Sporttest
  • Praxistest
  • Assessment-Center

Mit den Bewerbern, welche den Eignungstests bestanden haben, wird ein unverbindliches Vorstellungsgespräch geführt. Erfolgreiche Bewerber werden anschließend beim arbeitsmedizinischen Dienst zu einer Eignungsuntersuchung dem Amtsarzt vorgestellt.

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Tipps und Hinweise zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren

Sporttest

Der Sporttest orientiert sich an der von der Sporthochschule Köln erarbeiteten „Physischen Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehr in Deutschland“. Hier werden den Bewerberinnen und Bewerbern verschiedene Disziplinen abverlangt. Neben dem Nachweis schwimmerischer Fähigkeiten prüft der Test die Kraft, Koordination und Ausdauer unter anderem durch

  • CKCU-Test,
  • Wechselsprünge,
  • Liegestütze,
  • Beugehang,
  • Kastenbumerang-Test,
  • 3000 m Ausdauerlauf.

Zur optimalen Vorbereitung auf den Sporttest sowie zum Erreichen des Deutschen Sportabzeichens empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich gezielt vorbereiten. Das Deutsche Sportabzeichen können Sie unter anderem beim Stadtsportbund Dresden ablegen. Termine und weiterführende Informationen finden Sie auf deren Webseite.

Zur besseren Orientierung, welches Training sich für die Vorbereitung eignet, stehen Ihnen in der Linkliste (unterer Bereich auf dieser Webseite) neben Trainingshandbüchern der Deutschen Sporthochschule Köln/Deutscher Städtetage, auch das Trainingshandbuch "Fit mit der Feuerwehr" des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download zur Verfügung. Damit können Sie sich optimal und zielführend auf den physischen Eignungstest vorbereiten. Auf unseren YouTube-Kanal finden Sie passende Videos, die Sie zur Vorbereitung nutzen können.

Praxistest

Der Praxistest orientiert sich an den spezifischen Anforderungen des Berufsbildes Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau. Mit dem Besteigen der Drehleiter und dem Absolvieren eines Durchgangs durch die Atemschutzübungsanlage (ohne Atemschutz) weisen die Bewerberinnen und Bewerber ihre Höhentauglichkeit sowie die Fähigkeit nach, sich in dunklen, engen Räumen zügig zu orientieren und fortzubewegen. Diese Elemente sind für die erfolgreiche Absolvierung des Grundlehrganges von großer Bedeutung.

Ärztliche Untersuchung

Hinweise zu wesentlichen gesundheitliche Anforderungen: 

  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
  • Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • ausreichendes Sehvermögen ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschärfe darf 0,3 / 0,3 nicht un-terschreiten, keine Rotschwäche
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen). Abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)

      Ausschlussgründe können insbesondere sein

      • Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
      • Ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
      • Wirbelgleiten
      • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
      • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z.B. Wespengiftallergie)
      • chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
      • chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen, z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
      • chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
      • Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
      • chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
      • Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
      • Bluthochdruck
      • chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
      • Blutgerinnungsstörungen
      • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
      • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
      • Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
      • schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z.B. Rheuma
      • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
      • Selbsttötungsversuche
      • Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
      • Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z.B. Spielsucht, Internetsucht)
      • Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
      • habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
      • Kreuzbandschäden der Kniegelenke
      • bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
      • Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie

      Zur Beachtung nach Laser-OP

      Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.

      Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.

      Ihre Bewerbung bei uns

      Die öffentliche Ausschreibung der Stellen „Brandreferendar (m/w/d)“ erfolgt im „Dresdner Amtsblatt“ sowie dem Bewerberportal der Landeshauptstadt Dresden. Darüber hinaus publizieren wir die Stellenausschreibungen auf unseren Social-Media-Kanälen und auch hier auf unserer Webseite.

      Folgen Sie uns bei Facebook, ThreadsInstagram und YouTube. Dort finden Sie außerdem Filme, Videos und weiterführende Informationen zu allen Themen, die für die Ausbildung interessant sind. Wir freuen uns auch über Ihren Besuch auf unserem Messestand auf der Messe FLORIAN im Oktober jeden Jahres. Hier können Sie unter anderem den Einstellungstest zum Mitmachen absolvieren und darüber hinaus stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

      Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen ausschließlich über das Online-Bewerberportal der Landeshauptstadt Dresden.