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https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/gebundener-mietwohnraum.php 28.08.2024 14:26:31 Uhr 22.12.2024 02:53:56 Uhr

Gebundener Mietwohnraum

Ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen
Ansicht einer Hausfassade mit Baustellengerüst
Mietwohnungsbau

Der Freistaat Sachsen hat im Jahr 2016 das Förderprogramm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum aufgelegt. Mit dem Programm reagiert der Freistaat Sachsen auf die vor allem in den Städten Dresden und Leipzig angespannte Wohnungsmarktsituation. In diesen Großstädten sind die Wohnungsleerstände deutlich zurückgegangen, die Mietpreise steigen und das Angebot an Wohnungen im preiswerten Segment sinkt.

Die Landeshauptstadt Dresden erhält im Rahmen dieses Förderprogramms vom Freistaat Sachsen ein Fördermittelbudget, das sie als Zuwendung an Eigentümer weiterreichen kann, die mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum schaffen wollen.

Sie ziehen die Förderung eines Projektes in Betracht? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wohnungsbauförderstelle auf zur Vereinbarung eines Termins für ein Erstberatungsgespräch. Wir besprechen mit Ihnen das Förderverfahren, die Fördervoraussetzungen im Detail und geben wichtige Hinweise, bevor Sie in die Planung Ihres Projektes einsteigen.