Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/familienwohnen.php 27.05.2024 08:59:48 Uhr 21.11.2024 19:19:17 Uhr |
Familienwohnen
Mit dem Landesprogramm „Familienwohnen“ werden Familien mit Kindern unter 18 Jahren mit einem Darlehen beim Erwerb oder dem Bau von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt, damit sie sich ihren Wunsch von den eigenen vier Wänden ermöglichen können.
Die Beratung und Antragstellung zu diesem Förderprogramm erfolgen über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Was wird gefördert?
- Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde,
- Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Modernisierungsmaßnahmen,
- Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung oder
- Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs bei Baugemeinschaften.
Gemeindebestätigung
Für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Förderkredites ist unter anderem eine Bestätigung der Gemeinde erforderlich, dass das Vorhaben im Innenbereich der Gemeinde liegt. Diese Bestätigung wird von der Wohnungsbauförderstelle des Amtes für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden erteilt. Erforderlich ist dazu der Vordruck SAB 68902 der Sächsischen Aufbaubank. Der Vordruck kann auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank heruntergeladen werden:
Ansprechpartner Förderprogramm
Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Besucheranschrift
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon
0351-49104920
E-Mail
servicecenter@sab.sachsen.de
Website
www.sab.sachsen.de
Ansprechpartner Gemeindebestätigung
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Wohnungsbauförderstelle
Dr. Frank Götte
Besucheranschrift
World Trade Center Dresden
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Obergeschoss, Zimmer 4.411
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Telefon
0351-4883505
E-Mail
wohnungsbaufoerderstelle@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr |
Freitag | 9 bis 12 Uhr |
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. |