Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/familienwohnen.php 18.04.2024 14:10:30 Uhr 08.05.2024 05:54:55 Uhr |
Familienwohnen
Mit dem Landesprogramm „Familienwohnen“ werden Familien mit Kindern unter 18 Jahren mit einem Darlehen beim Erwerb oder dem Bau von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt, damit sie sich ihren Wunsch von den eigenen vier Wänden ermöglichen können.
Folgende Vorhaben können gefördert werden:
- Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde (Programmmodul „Jung kauft Alt“),
- Erwerb von Wohneigentum und ggf. Modernisierungsmaßnahmen, sofern diese im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich sind und
- Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung.
Die Beratung und Antragstellung zu diesem Förderprogramm erfolgen über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Voraussetzung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Förderkredites ist die Gemeindebestätigung. Die Gemeindebestätigung erfolgt durch die Wohnungsbauförderstelle des Amtes für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden auf dem Vordruck SAB 69011 der Sächsischen Aufbaubank. Der Vordruck kann auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank heruntergeladen werden.
Ansprechpartner Förderprogramm
Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Besucheranschrift
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon
0351-49104920
E-Mail
servicecenter@sab.sachsen.de
Website
www.sab.sachsen.de
Ansprechpartner Gemeindebestätigung
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Wohnungsbauförderstelle
Dr. Frank Götte
Besucheranschrift
World Trade Center Dresden
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Obergeschoss, Zimmer 4.411
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Telefon
0351-4883505
E-Mail
wohnungsbaufoerderstelle@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr |
Freitag | 9 bis 12 Uhr |
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. |