Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/wohnungsanpassung-aeltere-behinderte-buerger.php 24.05.2024 10:41:02 Uhr 26.12.2024 18:05:50 Uhr |
Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse älterer und behinderter Bürger
Die Anpassung des vorhandenen Wohnraums an die individuellen Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung und älterer Menschen gewinnt mit den demographischen und sozialen Veränderungsprozessen zunehmend an Bedeutung. Diesem Umstand Rechnung tragend, können durch die Landeshauptstadt Dresden kleine bauliche Anpassungsmaßnahmen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von maximal 3.835 Euro gefördert werden.
Die Bereitstellung der Fördermittel für Dresdner Bürger ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Sie erfolgt jährlich und ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Wichtige Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass der Bauauftrag an die Fachfirma noch nicht ausgelöst und der Baubeginn noch nicht erfolgt ist. Für die Inanspruchnahme des Förderzuschusses sind Einkommensgrenzen vorgegeben, deren Einhaltung zu prüfen ist.
Das Förderprogramm der Landeshauptstadt Dresden ist nur eine Möglichkeit um die Wohnung an die Bedürfnisse älterer Menschen und Menschen mit Behinderung anzupassen. Beratung zu den vielfältigen und individuellen Fördermöglichkeiten bietet die zentrale Wohnberatungsstelle des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden:
Ansprechpartner
Informationen
-
Informationsblatt zum Förderprogramm Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse älterer und behinderter Bürger
(*.pdf,
104 KB)
Information zur Umsetzung des Förderprogramms der Landeshauptstadt Dresden zum alters‐ und behindertengerechten Umbau der selbst genutzten Wohnung in Dresden
Formulare Förderantrag
-
Förderantrag und erforderliche Anlagen
(*.pdf,
664 KB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem kommunalen Förderprogramm Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse älterer und behinderter Bürger