Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnhilfen/energiesparen/das-macht-die-stadtverwaltung.php 24.10.2024 11:30:53 Uhr 22.12.2024 07:59:45 Uhr

So spart die Landeshauptstadt Energie

Seit 1. September 2022 gelten in Deutschland verschiedene Maßnahmen zum Energiesparen.

Um Energie zu sparen, hat die Bundesregierung eine erste Verordnung auf den Weg gebracht. Seit 1. September 2022 gelten in Deutschland verschiedene Maßnahmen zum Energiesparen.

Angesichts dieser Maßnahmen hat eine „Task Force Energiesparen“ untersucht, an welchen Stellen die Landeshauptstadt Dresden Energie einsparen kann.

„Wir haben in der Task Force sehr intensiv geprüft, wo Potentiale liegen und welche Auswirkungen Energieeinsparungen haben. Vor allem haben wir die Vorgaben der Bundesverordnung gleich einfließen lassen. Die Corona-Pandemie hat ja erst gezeigt, dass es klare und verlässliche Beschlüsse braucht und nicht ein endloses Hin und Her, das die Bürgerschaft verunsichert und ratlos zurücklässt“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert.

Ein Tortendiagramm zeigt die Verteilung der Energieverbräuche in Dresden, unterschieden nach Unternehmen, privaten Haushalten, Verkehr und kommunalen Einrichtungen. Ein zweites Tortendiagramm zeigt die einzelnen kommunalen Verbräuche wie Schulen und Verwaltungsgebäude.
Die Grafik zeigt zwei Tortendiagramme, die den Energiemix für Wärme und Strom sowie für den Verkehr darstellen.

Hauptenergieverbraucher für die Landeshauptstadt sind:

  • etwa 293 Schulgebäude und 159 Schulturnhallen,
  • gefolgt von 58 Verwaltungsgebäuden und weiteren 100 Gebäuden für Bibliotheken, Kultur und Jugend (ohne Schulen und Kitas) und
  • die fast 47.000 Stadtbeleuchtungen.
  • Auch im Fokus stehen, allerdings mit deutlich weniger Verbrauch: die Tunnel- und Lichtanlagen, die Sportstätten und die Kindertageseinrichtungen.

Die Task Force legt einen Umsetzungsplan mit vier Stufen vor.

Stufe 1 und 2 sind Sofortmaßnahmen, die zeitnah realisiert werden. Der Gesamtverbrauch der Stadt beträgt etwa 231 Millionen Kilowattstunden. Davon sollen bis zu 15 Prozent gespart werden. Zum Vergleich: eine Kleinstadt mit etwa 4.000 Haushalten verbraucht etwa 12 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr, ein Thermalbad etwa 2,1 Millionen.

Durch die Maßnahmen der Stufe 3 sollen weitere sieben Prozent eingespart werden. Dabei geht es um objekt- und nutzungskonkrete Maßnahmen. Das kann heißen, auch einzelne Objekte zu schließen.

Stufe 4 ist die Notfallstufe, die greift, wenn es eine Gasmangellage gibt und Vorgaben von Bund und Land umgesetzt werden.

Was gilt jetzt?

Ab sofort gelten Stufe 1 und 2 und das heißt: Temperatur senken, Licht aus, Geräte und Verbraucher vom Netz.

Die Grafik zeigt, dass die Landeshauptstadt bei Verwaltungsgebäuden, im Straßenraum oder bei Sportstätten den Jahresenergieverbrauch von Jahresverbrauch von fast 1.500 vierköpfigen Familien einsparen will.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Mit dem Energiesparplan wird Dresden im ersten Schritt etwa 33,7 Millionen Kilowattstunden im Jahr einsparen. Das entspricht dem Jahresverbrauch von fast 1.500 Familien für Strom und Wärme. Ziel ist es, die Versorgung abzusichern und deshalb werden wir als Stadtverwaltung vorbildhaft den Verbrauch an Energie und Gas auf das Notwendige begrenzen und das auch, um Kosten einzusparen. Das wird ein Kraftakt für uns alle, für die Bürgerinnen und Bürger und für uns als Verwaltung. Aber es ist die richtige Richtung um mittel- und langfristig nachhaltig zu bestehen.“

Temperatur senken:

In Verwaltungsgebäuden, Museen, Theatern und Bibliotheken wird die Temperatur gesenkt: in Büros auf 19 Grad, Zuschauer- und Proberäume auf 20 Grad, Toiletten auf 15 Grad und Werkstätten auf 17 Grad. Heizungen in Treppenhäusern und Fluren werden abgeschaltet.

Die Grafik zeigt, dass in Verwaltungsgebäuden, Museen, Theatern und Bibliotheken die Temperatur gesenkt wird: in Büros auf 19 Grad, Zuschauer- und Proberäume auf 20 Grad, Toiletten auf 15 Grad und Werkstätten auf 17 Grad. Heizungen in Treppenhäusern und Fluren werden abgeschaltet.

Die Bundesregierung hat in Ihrer Verordnung ausdrücklich Schulen und Kindertagesstätten ausgenommen, während fast alle anderen öffentlichen Gebäude auf 19 Grad abgesenkt werden. Die gesetzliche Mindesttemperatur für Klassenzimmer beträgt 20 Grad. Der Oberbürgermeister hat noch einmal ausdrücklich festgelegt, dass diese Temperatur in Klassenzimmern nicht unterschritten werden darf. Für Flure und andere Räume (Aula, Eingangsbereiche etc.) gelten die gesetzlichen 19 Grad.

Die entsprechenden Heizungsanlagen werden so eingestellt, dass die gesetzliche Mindesttemperatur nicht unterschritten, aber auch nicht massiv überschritten werden kann. In den Schulturnhallen ändert sich ebenfalls nichts Grundlegendes. Eine Abschaltung des Warmwassers ist schon aus hygienischen Gründen nicht vorgesehen.

Außerdem werden Luft- und Wärmekreisläufe optimiert, da sich Energie bei der Warmwasserversorgung und in Lüftungsanlagen sparen lässt. Bei einer zentralen Warmwasseraufbereitung wird die Vorlauftemperatur gesenkt. Warmwasserkreisläufe ganz abzuschalten ist hygienisch und technisch nicht sinnvoll, da eine Temperatur von mindestens 60 Grad nötig ist, um Bakterien und Keime im Trinkwasser zu verhindern.

Lüftungen düfen nur bedarfsorientiert und zeitlich begrenzt laufen. In Museen ist für Kunstwerke eine stetige Luftfeuchtigkeit zur Erhaltung nötig. Hier kann die Lüftung nicht einfach ausgeschaltet werden. Gleiches gilt für Werkstätten, die mit Farbe oder Staub arbeiten.

Die Grafik zeigt, wie die Landeshauptstadt durch das Ausschalten von Beleuchtungen Strom sparen will. Außenbeleuchtungen werden ab Donnerstag, 1. September abgeschaltet. Auch der Rathausturm bleibt dunkel. Ausnahmen, wie beispielsweise der Fürstenzug bleiben an, weil sie der Verkehrssicherheit dienen. Die Straßenbeleuchtung wird – soweit die Verkehrssicherheit dies zulässt – weiter gedimmt und das Zeitintervall dafür vergrößert. Aktuell unterhält das Straßen- und Tiefbauamt 488 Ampelanlagen. Davon sind bereits 404 mit LED ausgestattet, das entspricht 83 Prozent. Von den 46.736 Straßenleuchten haben knapp 15 Prozent (6.893) bereits LED´s.

Licht aus:

Außenbeleuchtungen werden ab Donnerstag, 1. September abgeschaltet. Auch der Rathausturm bleibt dunkel. Ausnahmen, wie beispielsweise der Fürstenzug bleiben an, weil sie der Verkehrssicherheit dienen.

Die Straßenbeleuchtung wird – soweit die Verkehrssicherheit dies zulässt – weiter gedimmt und das Zeitintervall dafür vergrößert. Geprüft wird eine Abschaltung jeder zweiten Leuchte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Dabei spielen Aspekte wie die Klassifizierung einer Straße und die Unfallhäufigkeit eine Rolle. Straßenbeleuchtung in Gewerbegebieten könnte zeitlich begrenzt komplett abgeschaltet werden und wird geprüft.

Aktuell unterhält das Straßen- und Tiefbauamt 488 Ampelanlagen. Davon sind bereits 404 mit LED ausgestattet, das entspricht 83 Prozent. Von den 46.736 Straßenleuchten haben knapp 15 Prozent (6.893) bereits LED´s.

Die Grafik zeigt, wie die Landeshaupstadt durch das Deaktivieren von sonstigen Verbrauchern Energie sparen will. Dezentrale Warmwasserbereiter (Boiler) werden abgeschaltet. Auch die etwa 300 Dresdner Springbrunnen verbrauchen viel Strom. Ihre „Winterfestmachung“, die eigentlich regulär im Herbst stattfindet, wird jetzt vorgezogen.

Das Straßen- und Tiefbauamt treibt die Umrüstung konventioneller elektrifizierter Straßenleuchten durch neue Leuchten mit LED-Technik voran. Durch den Einsatz von LED-Leuchten kann eine wesentliche Energie- und Kostenersparnis erreicht werden.  Die Innenbeleuchtung in allen städtischen Gebäuden wird begrenzt auf das Nötigste.

Verbraucher aus:

Dezentrale Warmwasserbereiter (Boiler) werden abgeschaltet. Auch die etwa 300 Dresdner Springbrunnen verbrauchen viel Strom. Ihre „Winterfestmachung“, die eigentlich regulär im Herbst stattfindet, wird jetzt vorgezogen. 

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