Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/verkehrswertgutachten.php 08.11.2024 10:33:31 Uhr 26.12.2024 13:10:47 Uhr |
Verkehrswertgutachten
Antragsberechtigt sind die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Behörden und Gerichte. Auch für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 Bewertungsgesetz werden Gutachten kostenpflichtig erstattet.
Das Verkehrswertgutachten wird in der Regel von einem Gremium bestehend aus drei Mitgliedern des Gutachterausschusses erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.
Die Kosten richten sich nach der Gutachterausschusskostensatzung.
Antrag, Kosten und Datenschutz
-
Online-Antrag auf Gutachten
gemäß § 193 BauGB durch den Gutachterausschuss direkt online stellen
-
PDF-Formular: Antrag auf Gutachten
(*.pdf,
323 KB)
gemäß § 193 BauGB durch den Gutachterausschuss
- Gutachterausschusskostensatzung (*.pdf, 185 KB)
-
Datenschutzinformation
(*.pdf,
159 KB)
gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)