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https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/verkehrswertgutachten.php 08.11.2024 10:33:31 Uhr 26.12.2024 13:10:47 Uhr

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Behörden und Gerichte. Auch für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 Bewertungsgesetz werden Gutachten kostenpflichtig erstattet.

Das Verkehrswertgutachten wird in der Regel von einem Gremium bestehend aus drei Mitgliedern des Gutachterausschusses erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.

Die Kosten richten sich nach der Gutachterausschusskostensatzung.

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