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https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/auszug-aus-der-kaufpreissammlung.php 08.11.2024 10:29:51 Uhr 21.11.2024 16:12:31 Uhr

Auszug aus der Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss führt gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Kaufpreissammlung und kann bei Nachweis eines berechtigten Interesses in sehr engen Grenzen Auskünfte daraus erteilen.

Dieses berechtigte Interesse besteht regelmäßig bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und nach DIN EN ISO/IEC 17 024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.    Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten Sie ausschließlich auf Antrag. Diese Auskunft ist kostenpflichtig; die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gutachterausschusskostensatzung. 

Tipp

Bei Antragstellung für einen Auszug aus der Kaufpreissammlung beachten Sie bitte die Unterscheidung in folgende Teilmärkte:

  • unbebaute/bebaute Grundstücke,
  • Wohnungs- und Teileigentum,
  • landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Grundstücke.