Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/auszug-aus-der-kaufpreissammlung.php 08.11.2024 10:29:51 Uhr 22.12.2024 03:17:51 Uhr |
Auszug aus der Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss führt gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Kaufpreissammlung und kann bei Nachweis eines berechtigten Interesses in sehr engen Grenzen Auskünfte daraus erteilen.
Dieses berechtigte Interesse besteht regelmäßig bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und nach DIN EN ISO/IEC 17 024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken. Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten Sie ausschließlich auf Antrag. Diese Auskunft ist kostenpflichtig; die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gutachterausschusskostensatzung.
Tipp
Bei Antragstellung für einen Auszug aus der Kaufpreissammlung beachten Sie bitte die Unterscheidung in folgende Teilmärkte:
- unbebaute/bebaute Grundstücke,
- Wohnungs- und Teileigentum,
- landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Grundstücke.
Anträge, Kosten und Datenschutz
-
Online-Antrag für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Den Antrag direkt online die Auskunft der Kaufpreissammlung für unbebaute/bebaute Grundstücke, für Wohnungs- und Teileigentum oder für landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Grundstücke ausfüllen.
-
PDF-Formular: Auskunft aus der Kaufpreissammlung
(*.pdf,
240 KB)
für unbebaute/bebaute Grundstücke
-
PDF-Formular: Auskunft aus der Kaufpreissammlung
(*.pdf,
232 KB)
für Wohnungs- und Teileigentum
-
PDF-Formular: Auskunft aus der Kaufpreissammlung
(*.pdf,
194 KB)
für landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Grundstücke
- Gutachterausschusskostensatzung (*.pdf, 185 KB)
-
Datenschutzinformation
(*.pdf,
159 KB)
gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)