Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/einschulung/allgemeine-fragen.php 08.07.2024 11:03:56 Uhr 21.11.2024 13:38:43 Uhr |
Allgemeine Fragen zur Einschulung
Wer ist anzumelden und wer kann zur Schule angemeldet werden?
Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren sind, beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 die Schulpflicht.
Diese Kinder müssen an einer Grundschule angemeldet werden (Schulanmeldepflicht).
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. September 2019 geboren sind, können zur Schule angemeldet werden. Erst mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Kinder, die ab dem 1. Oktober 2019 und später geboren sind, aber als schulfähig eingeschätzt werden, können vorzeitig zur Schule angemeldet werden. Dafür ist ein Antrag bei der jeweiligen Schulleitung zu stellen.
Ob ein Kind vorzeitig eingeschult werden kann, entscheidet die Schulleitung. Zuvor wird das Kind schulärztlich untersucht, damit die Schulleitung anhand schulärztlicher Empfehlung über den Antrag entscheiden kann. Ein Rechtsanspruch auf die vorzeitige Einschulung eines Kindes besteht nicht.
Zum Thema „Rückstellung“ finden Sie alle wichtigen Informationen in den FAQs.
Wann wird das Kind zur Schule angemeldet?
Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 finden an den kommunalen Grundschulen am
Donnerstag, den 5. September 2024, von 14 bis 18 Uhr und
Dienstag, den 10. September 2024, von 14 bis 18 Uhr statt.
Auf der Internetseite der jeweiligen gewünschten Grundschule erfahren Sie, ob die Grundschule einen weiteren Anmeldetag anbietet.
Bitte beachten Sie, dass die Schulplätze nicht am Tag der Anmeldung vergeben werden. Es ist daher unerheblich an welchem der offiziellen Anmeldetage Ihr Kind bei der Grundschule im Schulbezirk angemeldet wird.
Anfang August 2024 informiert das Amt für Schulen alle Eltern und Sorgeberechtigten per Brief über die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026. In dem Schreiben sind die kommunalen Grundschulen des Grundschulbezirkes genannt und der aktuelle Anmeldebogen wird zugesandt.
Das Amt für Schulen wird grundsätzlich die Eltern und Sorgeberechtigten anschreiben, deren Kind zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 geboren und mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet ist. Haben Sie keinen Brief zur Schulanmeldung erhalten, ist Ihr Kind dennoch anzumelden.
Eltern und Sorgeberechtigte, deren Kind zwischen dem 1. Juli 2019 und 30. September 2019 geboren ist, und die ihr Kind für das Schuljahr 2025/2026 anmelden möchten, erhalten keinen Brief vom Amt für Schulen. Sie können die Anmeldung ohne den Brief an der gewünschten Grundschule im Schulbezirk, an der Universitätsgrundschule oder an einer staatlich anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft vornehmen.
Sollten Sie an den Anmeldetagen verhindert sein oder diese verpasst haben, lesen Sie bitte in unseren „FAQs zur Anmeldung an einer kommunalen Grundschule“ im Punkt „Anmeldetage“ nach, was Sie tun können.
Wann die Anmeldungen an anerkannten Grundschulen in freier Trägerschaft stattfinden, können Sie in den „FAQs zur Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft“ nachlesen.
Wo findet die Schulanmeldung statt?
Ihr Kind ist an einer Dresdner Grundschule anzumelden. Die Anmeldung hat an
- einer kommunalen Grundschule des Grundschulbezirkes oder
- an der Universitätsgrundschule oder
- an einer staatlich anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft
zu erfolgen.
Welchem Schulbezirk die Anschrift Ihres Kindes (Hauptwohnsitz) zugeordnet ist, erfahren Sie im Grundschulfinder.
Zu den Themen „Umzug“, „Wegzug“ und „Anmeldung außerhalb des Schulbezirkes“ finden Sie alle wichtigen Informationen in den FAQs.
Wie erfolgt die Schulanmeldung?
Sie können Ihr Kind an den offiziellen Anmeldetagen zwischen 14 Uhr und 18 Uhr direkt an der gewünschten Schule anmelden, ohne dass Sie vorher eine feste Zeit vereinbaren müssen.
Was ist zur Schulanmeldung mitzubringen?
- Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers
- Geburtsurkunde des Kindes
- Anmeldebogen für das Schuljahr 2025/2026
- Schreiben des Amtes für Schulen (sofern vorhanden; gilt als Schulanmeldebestätigung)
- ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/ Bestätigung des Jugendamtes)
- ggf. Nachweis über den Umzug (Mietvertrag/ Meldebestätigung)
Den Anmeldebogen werden Sie mit dem Brief vom Amt für Schulen erhalten oder können diesen hier herunterladen.
Bitte lesen Sie in den FAQs im Punkt „Anwesenheit des Kindes bei der Schulanmeldung“ nach, ob Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mitnehmen sollen.
Wie erfahre ich mehr über die Grundschulen?
Schuldatenbank
In der Schuldatenbank finden Sie alle Schulen im Überblick sowie Links zu weiterführenden Informationen.
Wie läuft die Schulaufnahmeuntersuchung ab?
Die ärztliche Schulaufnahmeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung (§26a SächsSchulG) und wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Ab sofort sind ist auch eine Terminvergabe für die Schulaufnahmeuntersuchung auch online möglich. Im Terminvergabeportal finden die Eltern einen Fragebogen, in dem Angaben zum Kind, den Sorgeberechtigten, zur Gesundheitsvorgeschichte, Krankheiten, Behandlungen und Fördermaßnahmen erbeten werden. Dieser Elternbogen sollte möglichst ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben zum Untersuchungstermin im KJÄD mitgebracht werden. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/schulaufnahmeuntersuchung.
Wie ist die Schuleinführung organisiert?
Die Schuleinführung erleben Schulanfänger jährlich am Samstag vor Beginn des kommenden Schuljahres.
Dabei übernehmen die Dresdner Grundschulen eigenständig die individuelle Ausgestaltung der Schuleinführung. Informieren Sie sich daher gern bei der Grundschule Ihrer Wahl über das geplante Programm.
Wie melde ich das Kind zum Hort an?
Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie hier.
Gibt es finanzielle Unterstützung für den Schulstart?
Familien mit wenig Geld können das Bildungspaket erhalten. Es umfasst:
- Schulmaterial
- Mittagessen
- Nachhilfe
- Hobbys
- Ausflüge
- Busfahrkarte
Informieren Sie sich hier: Bildungspaket.