Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/betreuungsformen/kinder-ab-drei-jahre.php 01.09.2023 15:11:19 Uhr 23.11.2024 10:33:50 Uhr |
Betreuung von Kindern ab 3 Jahren
Mindestalter für die Betreuung
Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (§ 1 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen). Sie stehen allen Kindern offen, deren Eltern es wünschen. Auch jüngere Kinder können ab dem 34. Lebensmonat in einem Kindergarten betreut werden. Für diese Kinder zählt allerdings bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres der Personalschlüssel für eine Krippengruppe. Wegen des höheren Personalaufwandes ist der Elternbeitrag deshalb wie für eine Krippe zu entrichten.
Ganzheitlicher Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag
Der Kindergarten erfüllt einen ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Kinder entfalten geistige und körperlichen Fähigkeiten, erobern Wissen und Können und erlangen Selbstständigkeit. Durch das Aufwachsen in der Gemeinschaft entwickeln sie soziale Kompetenzen für sich selber. Sie entwickeln Selbstwahrnehmung, Selbstvertrauen und Selbstbehauptung, sowie soziale Kompetenzen für andere, wie Achtung, Verantwortungsbereitschaft, Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz.
Kindergärten in Sachsen sollen allen Kindern - unabhängig von Geschlecht, sozialer, religiöser und kultureller Herkunft, physischen und psychischen Besonderheiten, Sozialisation und Biografie - soziale Übergänge eröffnen und Unterstützungsformen bieten. Sie haben außerdem die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule einen Übergang in die Grundschule zu gestalten, der jedem Kind die Chance des Hineinwachsens in die neue Entwicklungsetappe gibt.
Selbstständigkeit und Eigenaktivität
Die Arbeit der Erzieherinnen orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder. Sie regt die schöpferischen Kräfte der Kinder an und nimmt Rücksicht auf ihre individuellen Neigungen und Begabungen. Lernfreude, größtmögliche Selbstständigkeit und Eigenaktivität werden insbesondere durch Tätigkeitsangebote, die alle Sinne der Kinder ansprechen (z.B. Kinderliteratur, Musik, rhythmische Tätigkeiten), gefördert.
Freies und das angeleitetes Spielen
Mit dem Sächsischen Bildungsplan wurde den pädagogischen Fachkräften ein wichtiges Handwerkszeug an die Hand gegeben. Das freie und das angeleitete Spiel sind kindgemäße Auseinandersetzungen mit der Umgebung. Es wird im Bildungsplan als zentrale Prozesse herausgestellt, an denen sich die pädagogischen Fachkräfte orientieren.
Durch Spielen verarbeitet das Kind seine Erfahrungen mit Menschen und Dingen, gestaltet Sachverhalte aus seiner Fantasie und entwickelt so seine sozialen und intellektuellen Fähigkeiten. Die Kinder werden befähigt, Fantasie zu entwickeln und eigene Ideen zu verwirklichen.
Ärztliche Untersuchung von Kindergartenkindern
Im Jahr 2003 wurde sachsenweit eine Untersuchung für Kindergartenkinder im Alter von vier Jahren eingeführt. Sie dient dazu, frühzeitig Entwicklungsauffälligkeiten festzustellen und eventuelle Defizite bereits bis zur Einschulungsuntersuchung auszugleichen. Die Untersuchung ersetzt nicht die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim niedergelassenen Kinderarzt. Sie ist ein zusätzliches Angebot.
Die Untersuchung wird in Dresden vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Sie erfolgt nur nach Zustimmung der Eltern, die auch einen schriftlichen Befund erhalten. Die Ärzte des Gesundheitsamtes kommen direkt in die Tageseinrichtungen, um den Entwicklungsstand der Kinder mit spielerischen Aufgaben und in gewohnter Umgebung zu erfassen. Dazu gehören ein Seh- und ein Hörtest, die Beurteilung motorischer und sprachlicher Fähigkeiten und Empfehlungen zum Impfstatus.
Eine weitere körperliche Untersuchung findet in diesem Rahmen nicht statt. Eltern, deren Kinder keine Tageseinrichtung besuchen, können mit ihrem Nachwuchs in die Beratungsstellen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes kommen.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Besucheranschrift
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Telefon
0351-4885051
Fax 0351-4885013
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
Postanschrift
Postfach 120020
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich:
Montag ab 13 Uhr
Dienstag 17 bis 18 Uhr
Donnerstag 17 bis 18 Uhr