Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/betreuungsformen/foerderbedarf.php 22.07.2020 10:54:43 Uhr 21.12.2024 17:41:16 Uhr |
Kinder mit besonderem Förderbedarf
Integration und Förderung
Integration bedeutet die gemeinsame Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit- und Kindern ohne Behinderung.
Die gemeinsame Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder mit und ohne Behinderungen bietet Chancen für alle Kinder. Mit Blick auf die Stärken der Kinder und entsprechend der Leitfragen »Wo steht das Kind in seiner Entwicklung? Was braucht es? Was muss getan werden, damit es sich gut weiter entwickeln kann?« können Bildungsprozesse wirkungsvoll angeregt werden.
Die Integration von Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind und in Kindertageseinrichtungen betreut werden regelt die Sächsische Kita-Integrationsverordnung (SächsKitaIntegrVO) vom 6. Juni 2017. Auf dieser Grundlage können Kinder mit Behinderungen bzw. Entwicklungsauffälligkeiten in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn ihre Förderung gewährleistet ist.
Jede Aufnahme ist eine sorgfältige Einzelfallentscheidung. Unter Beachtung des individuellen Förderbedarfs erfolgt die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen. Ein Kind mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderung ist auf Wunsch der Erziehungsberechtigten möglichst wohnortnah in eine Kindertageseinrichtung aufzunehmen. Eltern wählen für ihr Kind nach ihrem Grundverständnis von Bildung und Erziehung die Einrichtung mit der entsprechenden Konzeption aus.
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