Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ord_und_sich_gvd.php 18.09.2024 10:28:46 Uhr 15.11.2024 05:19:41 Uhr |
Ordnung und Sicherheit
Störungen melden: 0351-4886333
Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können Sie sich an die
Führungs- und Einsatzzentrale wenden.
Telefon: 0351 488 6333
Aktueller Hinweis: Anrufe mit unterdrückter Nummer werden derzeit aufgrund hohen Spamaufkommens abgewiesen.
Montag: | 7 bis 22 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag: | 7 bis 24 Uhr |
Freitag: | 7 bis 3 Uhr |
Samstag | 10 bis 3 Uhr |
Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Telefon auf das Führungs- und Lagezentrum der Polizei umgestellt.
Zuständigkeit des Gemeindlichen Vollzugsdienst
Die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst ist zuständig für:
- die Entgegennahme von Meldungen zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit (FEZ)
- den Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen in der Landeshauptstadt Dresden
- die Kontrolle zur Einhaltung von Vorschriften
- über die Beseitigung von Abfällen
- über das Sammlungswesen
- über das Reisegewerbe und das Marktwesen
- über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- den Schutz der öffentlichen Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung
- die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- die Betreuung technischer Anlagen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung und der stationären Geschwindigkeits- und Rotphasenüberwachung an ausgewählten Ampelkreuzungen
- die Entgegennahme von Meldungen über Gefährdungen durch Arbeits- und Baustellen
- die Durchsetzung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und die Einhaltung des Leinenzwanges in festgelegten Gebieten Dresdens.
Ihre Ansprechpartner zu folgenden Themen:
- Hunde/ gefährliche Hunde: Telefon 0351/488-6334, -6357, - 6359
- Autowracks im öffentlichen Verkehrsraum: Telefon 0351/ 488-6390, -6394, -6398
- Anliegerpflichten: Telefon 0351/488-6385, -6371, -6322
- Überwachung des ruhenden Verkehrs: Telefon 0351/488-6333, -6315, -6317, -6341, -6331
- Geschwindigkeitsüberwachung: Telefon 0351/488-6333, -6306
- Polizeiverordnung - Störungen: Telefon 0351/488-6334, -6357, - 6359
Publikationen zum Stadtrecht
Publikationen zum Stadtrecht in englischer und arabischer Sprache pubications in english and arabic
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Noise is annoying! Rules for more consideration
(*.pdf,
637 KB)
Turning music up full bore and annoying others? Anyone familiar with the most important rules on noise protection can behave themselves properly and counter others with objective arguments.
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Rules for dog owners
(*.pdf,
733 KB)
Some 14,000 dogs are currently registered in Dresden, the federal state capital of Saxony. Dog owners and dog handlers must comply with some rules to ensure that our four-legged friends do not become an annoyance for others.
- علو الصوت مُزعج! قواعد من أجل المزيد من المراعاة (*.pdf, 186 KB)
- هل حصلت على الكلب؟ (*.pdf, 741 KB)