Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/faq-zur-abfallwirtschaft.php 17.06.2024 14:34:38 Uhr 21.11.2024 12:25:59 Uhr |
FAQs zur Abfallwirtschaft
Wo erhalte ich den aktuellen Abfallratgeber?
Der Abfallratgeber liegt in allen Bürgerbüros, Stadtbezirksämtern, Ortschaftsverwaltungen und Rathäusern aus und kann kostenfrei mitgenommen werden.
Im Themenstadtplan finden Sie eine Übersicht über alle Auslagestellen.
Die Broschüre steht zudem elektronisch als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Ich bin Grundstückseigentümer - wie komme ich zu Abfallbehältern?
Die Beantragung von Abfallbehältern erfolgt mit dem Formular zur An-, Um,- und Abmeldung. Dies muss schriftlich (per Fax oder Post) und ca. vier Wochen vor Beginn der Nutzung des Grundstückes vom Eigentümer vorgenommen werden. Für die Auswahl der Behältergröße gelten folgende Richtwerte::
- Restabfall: zehn Liter pro Person und Woche
- Leichtverpackungen: zehn Liter pro Person und Woche
- Bioabfall: vier Liter pro Person und Woche.
Die Stadt ist berechtigt, zur Sicherstellung einer geordneten Entsorgung die Art und Anzahl der Abfallbehälter zu bestimmen und die Zustellung von weiteren oder von Abfallbehältern mit einem höheren Volumen anzuordnen, insbesondere bei wiederholter Überfüllung von Abfallbehältern, bei Nebenablagerungen oder bei Vermüllungen eines Standplatzes.
Die Sammlung der Restabfälle, der Leichtverpackungen in Gelben Tonnen/Säcken und des Altpapiers in städtischen Blauen Tonnen erfolgt grundsätzlich 2-wöchentlich. Kürzere Entleerungsintervalle sind möglich und bedürfen einer Beantragung. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die Biotonne wird – unabhängig vom Füllgrad – wöchentlich geleert. Die Freistellung eines Grundstückes von der Bioabfallerfassung ist möglich, wenn angezeigt wird, dass alle auf dem Grundstück anfallenden Bio- und Grünabfälle selbst verwertet werden.
Wo finde ich die Entleerungstermine für meine Abfallbehälter?
Informationen zu den Entleerungsterminen von Abfallbehältern sind im Abfuhrkalender, am Abfall-Info-Telefon und bei den mit der Abfuhr beauftragten Entsorgungsunternehmen abrufbar. Feiertagsbedingte Verschiebungen von Entleerungsterminen sind zusätzlich im aktuellen Abfallratgeber enthalten.
Vollservice oder Bereitstellung? Was ist der Unterschied?
Damit Sie den Vollservice in Anspruch nehmen können, müssen Standplatz und Transportweg der Behälter zum Entsorgungsfahrzeug baulich entsprechend den Anforderungen der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden gestaltet sein.
Wenn dies gegeben ist, haben Sie bei der Beantragung automatisch Anspruch auf Vollservice. Am Leerungstag holt dann das Abfuhrpersonal die Abfallbehälter vom Standplatz Ihres Grundstückes zum Entsorgungsfahrzeug und bringt sie nach der Entleerung wieder zurück.
Sind die in der Abfallwirtschaftssatzung genannten Entfernungen vom Standplatz zum Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges überschritten und werden die Behälter nicht bereitgestellt, werden Transportgebühren erhoben.
Möchten Sie den Vollservice nicht nutzen, stellen Sie den Abfallbehälter am Entleerungstag bis morgens 6 Uhr selbst an den Gehwegrand.
Zu viel Abfall fällt an, eine größere oder zweite Tonne muss her!
Wie auch bei der Beantragung von Abfallbehältern können Sie über unser Formular weitere oder größere Tonnen bestellen, soweit dies auf Ihrem Behälterstandplatz möglich ist.
Kreuzen Sie dazu „Veränderung“ im Formular und geben Sie die bisherigen Tonnen sowie Ihre Änderungswünsche an.
Senden Sie das Formular unterschrieben an die Stadtreinigung Dresden, Pfotenhauerstraße 46, 01307 Dresden oder per E-Mail an service@srdresden.de.
Für eine weitere städtische Blaue Tonne können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Oben genanntes gilt auch für eine Verkleinerung der Tonnengröße sowie -anzahl.
Abfallbehälter defekt! Verschwunden! Vertauscht! Was tun?
Kontaktieren Sie die Stadtreinigung Dresden GmbH unter der Telefonnummer 0351-4455116. Der Tonnentausch/-ersatz erfolgt gebührenfrei.
Gelbe Tonne statt Gelber Sack?
Für die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen sind deutschlandweit die dualen Systeme zuständig (entsprechend Verpackungsgesetz). Im Stadtgebiet Dresden ist es die "Reclay Systems GmbH". Diese hat die Entsorgungsleistung für den Zeitraum 2023 bis 2025 an folgende Firma übergeben:
Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Radeburger Str. 65 | 01689 Niederau
Tel.: 0800 4455455 | E-Mail: disposition.dresden@nehlsen.com
Bitte beachten Sie, dass in Dresden je nach Gebiet die Sammlung der Verpackungsabfälle auch mit Gelben Säcken statt Gelben Tonnen erfolgen kann. Generell gilt die Einteilung in Stadtgebiete: Im Kern Dresdens (innerstädtisch) gibt es Tonnen und im Randgebiet Säcke. Alle anderen Gebiete sind Mischgebiete. Sie können beim Entsorger per E-Mail anfragen, ob es möglich wäre, statt Gelber Säcke eine Gelbe Tonne zu erhalten.
Die Gelben Säcke dürfen nicht zur Befüllung der Gelben oder anderer Abfalltonnen zweckentfremdet werden.
Auf unserer Straße ist eine Baustelle, wie erfolgt jetzt die Müllabfuhr?
Bei Baumaßnahmen muss der Bauträger den Entsorgungsfirmen mitteilen, wie und in welchem Zeitraum die Abfuhr vorübergehend eingeschränkt ist. Zudem muss er geeignete Lösungen zur Entsorgung vereinbaren. Bitte informieren Sie sich daher bei der Baufirma, wenn Ihnen zum Ablauf der Abfallentsorgung während der Bauphase keine Informationen oder Regelungen vorliegen.
Ein Abfallbehälter wurde nicht geleert – was muss ich tun?
Wurde der Abfallbehälter an einem regulären Abfuhrtag nicht geleert, empfehlen wir, sich direkt an das dafür zuständige Entsorgungsunternehmen zu wenden. Mit dem Entsorgungsunternehmen können Sie zeitnah klären, warum nicht geleert wurde und wann eine Nachleerung erfolgt.
Zu beachten ist, dass ein Restabfallbehälter erst dann entleerungspflichtig ist, wenn er mindestens zu 75 Prozent gefüllt ist oder bereitgestellt wurde.
Sind Biotonne, Blaue Tonne oder Gelbe Tonne vermüllt, werden sie nicht geleert und müssen als Restabfall abgefahren werden. Es fällt eine Sonderentleerungsgebühr an. Diese Regelung galt bisher nur für vermüllte Bioabfallbehälter.
Bitte beachten Sie: Leert das zuständige Entsorgungsunternehmen den vermüllten Wertstoffbehälter im Rahmen des Regelturnus nicht, werden Sie mit einem Aufkleber auf die Vermüllung hingewiesen. In diesem Fall besteht immer die Möglichkeit, die Abfälle nochmals zu sortieren oder aber beim Entsorgungsunternehmen aktiv eine gesonderte, kostenpflichtige Abfuhr als Restabfall zu bestellen.
Bei vorübergehender Einschränkung, Unterbrechung oder Verspätung der Abfuhr infolge von Betriebsstörungen, Streiks, extrem ungünstigen Witterungen, höherer Gewalt (Hochwasser, Bombenfund) oder Verhinderungen der Abfuhr durch Dritte (Verparkung) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Gebühren.
Meine Tonne ist nach der Leerung noch halb voll. Was tun?
Wenn sperriger oder feuchter Abfall in den Abfallbehältern entsorgt wird, kann es passieren, dass die Tonnen trotz Rüttelung nicht komplett geleert werden können.
Aus Gründen des Versicherungsschutzes dürfen die Entsorger nicht mit Werkzeug oder Ähnlichem den festhängenden Rest lockern.
Kleiden Sie beispielsweise die Biotonne mit Zeitungspapier aus oder wickeln Sie den Bioabfall darin ein. Dies bindet die Feuchtigkeit, die sonst ein Anhaften oder Anfrieren der Bioabfälle an der Biotonne verursachen kann. Außerdem bleibt die Tonne sauber und Gerüche werden gemindert.
Vermeiden Sie sperrigen Abfall in der Tonne. Entsorgen Sie Sperrmüll und Grünschnitt besser auf dem nächsten Wertstoffhof.
Was kostet die Abfallentsorgung in Dresden?
Grundlage ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS) der Landeshauptstadt Dresden.
Hier finden Sie alle Abfallgebühren im Überblick.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann auf die Höhe der eigenen Abfallgebühren Einfluss nehmen. Abfallvermeidung und konsequente Abfalltrennung zahlen sich aus. Das schont die Geldbörse und schützt unsere Umwelt.
Ist mein Gebührenbescheid richtig?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Gebührenstelle der Stadtreinigung Dresden, Telefon: 0351-4455116
Warum gibt es ab 2024 neue Abfallgebühren?
Die Landeshauptstadt Dresden ist verpflichtet, eine kostendeckende Gebührenkalkulation für die Abfallwirtschaft zu erstellen und fortzuschreiben. Der dreijährige Kalkulationszeitraum endete 2023. Die Gebührenberechnung basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2024 bis 2026. Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung setzt die Vorgaben aus der Abfallwirtschaftssatzung und dem geltenden Abfallwirtschaftskonzept um. Grundsätzlich werden Abfallgebühren so berechnet, dass diese kostendeckend und möglichst verursachungsgerecht kalkuliert sind.
Die Stadt Dresden bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Entsorgung von Abfällen an, für die keine beziehungsweise nur geringe Gebühren erhoben werden, wie zum Beispiel die Abgabe von Schadstoffen, Sperrmüll, Grünabfällen, Elektro-Altgeräten und Kunststoffabfällen auf den Wertstoffhöfen. Gebührenfrei sind weiterhin die mobilen Sammlungen von Weihnachtsbäumen und Schadstoffen sowie die städtische Blaue Tonne für die Sammlung von Altpapier.
Ich bin ausgezogen und zahle trotzdem meine abgemeldeten Tonnen weiter.
Die Abmeldung von der Abfallwirtschaft sollte mindestens vier Wochen vor der letzten geplanten Entleerung erfolgen. Da die Abfallgebühren nach Abholung der Abfallbehälter berechnet werden, erhalten Sie noch einen Gebührenbescheid. Der Grundbetrag für Restabfallbehälter und die Gebühr für den Bioabfall entstehen zu Beginn eines Monats. Deshalb werden diese berechnet, solange die Abfallbehälter auf dem Grundstück ausgestellt sind. Der Leistungsbetrag für Restabfälle wird erhoben, wenn sich noch Abfälle im Behälter befinden und er bei Abholung nochmals entleert werden muss. Als Beispiel: Wenn Sie Abfallentsorgung erst im April abmelden, entstehen noch Gebühren für die Monate April und Mai.
Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?
Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, pro Halbjahr maximal vier Kubikmeter Sperrmüll (in gepresstem Zustand) gebührenfrei bei einem städtischen Wertstoffhof selbst anzuliefern bzw. ab Hausnähe gebührenpflichtig abholen zu lassen. Die gebührenfreie Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Die Abholung ab Haus können Sie mit der Bestellkarte aus dem Abfallratgeber oder mit dem Online- Formular beantragen.
Wer nicht auf einen regulären Termin (innerhalb von vier Wochen) warten kann und Sperrmüll so schnell wie möglich loswerden möchte, kann die Expressabholung in Anspruch nehmen. Innerhalb von drei Werktagen nach Bestelleingang wird der Sperrmüll abgeholt. Die Kosten sind höher und die Abholung kann nur online beantragt werden.
Dresden-Pass-Inhaber können pro Haushalt einmal im Jahr bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll abholen lassen. Der Antrag ist nur über das Online-Formular möglich. Wird dieser nach der Prüfung bewilligt, übernimmt das Sozialamt die anfallenden Gebühren.
Das Entsorgungsunternehmen teilt Ihnen den Abholtermin schriftlich per Post mit. Die Angabe eines Wunschtermins ist nicht vorgesehen. Der Sperrmüll ist am mitgeteilten Abholtag bis zur im Schreiben genannten Uhrzeit oder am Abend vorher gut sichtbar in Straßennähe bereitzulegen. Es wird kein Container gestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen nach der Abholung per Post zugestellt. Eine Barzahlung während der Sperrmüllabholung ist nicht möglich und Sie müssen nicht anwesend sein.
Ich habe mehr als vier Kubikmeter Sperrmüll abzugeben ‒ Wohin damit?
Größere Mengen Sperrmüll können Sie hier abgeben:
- Veolia Umweltservice Ost GmbH
Am Lugaer Graben 20 in 01259 Dresden
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr, Samstag 7 bis 14 Uhr
Ihr angelieferter Sperrmüll wird verwogen. Für die Entsorgung müssen Sie ein Entgelt zahlen.
Kann ich meinen alten Kühlschrank mit zum Sperrmüll stellen?
Nein! Der Sperrmüll wird mit einem Pressmüllfahrzeug abgeholt. Der Kühlschrank zählt zu den Elektrogeräten, die separat zu entsorgen sind. Außerdem enthält er Schadstoffe, die beim Pressen alle anderen Materialien verunreinigen und deren Recycling verhindern würden.
Elektroaltgeräte (mindestens eine Kante länger als 50 Zentimeter) können Sie ebenso gebührenfrei und ohne Anmeldung auf jedem Wertstoffhof in haushaltstypischen Mengen selbst anliefern oder ab Haus gebührenpflichtig abholen lassen.
Kleinere Elektrogeräte wie Toaster können Sie gebührenfrei bei der Abholung mitgeben. Auch Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmeter nehmen Geräte bis 25 Zentimeter entgegen. Bei Kauf eines größeren gleichartigen Gerätes kann das alte Gerät ebenfalls kostenlos abgegeben werden (gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
Mein Nachbar möchte auch Sperrmüll entsorgen – kann man einen gemeinsamen Termin vereinbaren?
Gemeinschaftliche Sperrmüllsammlungen beispielsweise für ein Mehrfamilienhaus oder mit den Nachbarn ist möglich. Hierfür sprechen Sie am besten persönlich/telefonisch bei der Stadtreinigung Dresden, Pfotenhauer Straße 46, 01307 Dresden, Telefon: 0351-4455116, vor. Jeder Haushalt muss dabei einen eigenen Antrag stellen. Die Anträge können Sie dann gesammelt in die Post geben.
Mein Vermieter hat die Sperrmüll-Abfuhr auf uns Mieter umgelegt. Darf er das?
Für die Abfallentsorgung eines Grundstückes ist immer der Grundstückseigentümer (Vermieter) zuständig. Grundsätzlich können die Gebühren für die Abfallentsorgung über die Betriebskosten an die Mieter weiterberechnet werden. Die Stadt Dresden hat darauf aber keinen Einfluss, da hier privatrechtliche Regelungen gelten. Im Streitfall können Sie sich rechtlich dazu, beispielsweise bei Mietervereinen, beraten lassen.
In meinem Briefkasten liegt ein Angebot zur Sammlung von Haushaltsgegenständen – ist das legal?
Hausaushänge, Briefkastenzettel und dubiose Anzeigen im Internet, welche die Abholung von Elektrogeräten, Schrott, Altkleidern und anderen Gebrauchsgegenständen ankündigen, werden nicht von der Stadt Dresden organisiert.
Als Abfallerzeuger tragen Sie die Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle. Bitte beteiligen Sie sich nicht an fragwürdigen Sammelaktionen und besonders nicht mit Elektrogeräten, die nur der Stadt oder dem Handel zu überlassen sind.
Wie trenne ich meine Abfälle richtig?
Unter Abfalltrennung können Sie sich ausführlich zu den einzelnen Abfallarten und über ihre Entsorgung informieren. Zusätzlich stehen das Abfall-ABC und Informationsmaterialien zum Download (auch fremdsprachig) zur Verfügung. Gern informieren und beraten Sie auch die Fachleute am Abfall-Info-Telefon.
Wohin mit den Altmedikamenten?
Die meisten Altmedikamente aus Haushalten sind keine gefährlichen Abfälle. Daher ist deren Entsorgung über den Restabfall ein ökologisch und ökonomisch sinnvoller Weg. Sie sollten nicht gehortet, immer nur in kleinen Mengen entsorgt und so eingefüllt werden, dass sie beim Öffnen der Tonne möglichst nicht sicht- und greifbar sind.
Für alle Altmedikamente gilt: Auf keinen Fall gehören Sie in den Ausguss oder in die Toilette. Im Wasser können sie großen Schaden anrichten.
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit haben, können Sie Ihre Altmedikamente am Schadstoffmobil oder auf den Wertstoffhöfen (außer Leuben und Loschwitz) abgeben. Leere Blister, wie Tablettenverpackungen, können Sie in die Gelbe Tonne/Sack werfen.
Eine tote Taube auf dem Gehweg – einfach in die Biotonne?
Tierkadaver im öffentlichen Verkehrsraum: Bitte wenden Sie sich u. a. aus seuchenhygienischen Gründen direkt an die Feuerwehr, Telefon: 0351-5012140. Handelt es sich dabei um kleine Vögel und andere Tiere (bis Eichhörnchengröße) werden diese über die Straßenreinigung beziehungsweise durch Sie als zuständiger Anlieger in der Restabfalltonne entsorgt.
Tierkadaver auf privatem Grundstück: Für diese ist der Grundstückseigentümer unter Beachtung von Meldeplichten gegenüber der Unteren Jagdbehörde selbst verantwortlich. Heimtiere (Hund, Katze) können unabhängig von der Größe auf dem eigenen Grundstück (nicht im Kleingarten!) vergraben werden (Voraussetzung: mindestens 0,5 Meter tief und nicht in einem Wasserschutzgebiet). Kleinere Tiere (bis maximal Meerschweinchengröße) dürfen auch in den Restabfall gegeben werden.
Weitere Möglichkeiten sind Tierfriedhöfe oder der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachen (TBA Lenz).
Der Keller wird entrümpelt. Woher bekomme ich einen Container?
Einen städtischen Containerdienst bietet die Landeshauptstadt Dresden nicht an. Jedoch können Sie einen privaten Containerdienst oder eine Transportfirma beauftragen. Adressen erhalten Sie am Abfall-Info-Telefon. Den Preis für die Abholung und Entsorgung vereinbaren Sie mit der Firma. Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb immer. Die Genehmigung zur Stellung eines Containers (Sondernutzung) erfragen Sie über die jeweilige Containerfirma oder das Straßen- und Tiefbauamt.
Wo erhalte ich Gelbe Säcke oder Restabfallsäcke?
Gelbe Säcke zur Sammlung von Leichtverpackungen sind kostenlos erhältlich.
Restabfallsäcke (120 Liter) zur Nutzung bei kurzzeitig erhöhter Abfallmenge (wie beim Renovieren oder beim Umzug) mit dem Aufdruck „Landeshauptstadt Dresden, Abfallsack, Gebühr bezahlt“ sind kostenpflichtig. Diese Abfallsäcke können am Entleerungstag neben den Abfallbehältern bereitgestellt werden.
Im Themenstadtplan werden Ihnen alle Bezugsstellen für Abfallsäcke angezeigt.
Wie entsorge ich Schadstoffe richtig?
Schadstoffe in haushalttypischer Art bis maximal 25 Liter können ganzjährig gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen (außer Leuben und Loschwitz) abgegeben werden. Zusätzlich tourt das Schadstoffmobil im Frühjahr und Herbst durch die Stadt und hält an vielen Standorten zu festgesetzten Zeiten, bequem in Wohnortnähe, zur Annahme von Schadstoffen.
Wohin mit meinem Bauabfall?
Bauabfälle müssen bei privatwirtschaftlich betriebenen Firmen abgegeben werden. Diese legen selber fest, was sie zu welchen Preisen annehmen. Deren Kontaktdaten können am Abfall-Info-Telefon erfragt werden. Wir bitten Sie, sich vorab bei diesen Firmen genau über die Annahmebedingungen und Preise zu informieren. Kleinmengen mineralischen Bauschutts (bis zehn Liter) nehmen die Wertstoffhöfe Leuben und Plauen gegen ein Entgelt an.