Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/pieschen/projektfoerderung.php 16.08.2024 11:43:59 Uhr 21.11.2024 12:38:36 Uhr |
Projektförderung
Seit Januar 2019 (aktualisiert 2023) gilt die neue Stadtbezirksförderrichtlinie. Damit ist die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Stadtbezirke der Landeshauptstadt Dresden neu geregelt.
Die Stadtbezirksbeiräte können nun direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.
„Die Stadtbezirksämter begrüßen dies sehr", so Stadtbezirksamtsleiter Thomas Grundmann. „Gerade die kleinen Projekte, die von der Bewohnerschaft oder den Vereinen für ihren eigenen Stadtteil initiiert werden, sind wichtig, um das örtliche Zusammenleben zu befördern. So wird bürgerschaftliches Engagement vielfältiger und Partizipation gestärkt."
Formalien
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
- Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Pieschen zu stellen.
Bei Fragen steht Ihnen das Stadtbezirksamt Pieschen gern beratend zur Seite.
Antrag und Infos
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Antrag auf Projektförderung - Link zum Fördermittelportal
Anträge auf Projektförderung sind im neuen Antragsportal der Landeshauptstadt Dresden ausschließlich online zu stellen. Wichtig ist, dass der online gestellte Antrag trotzdem ausgedruckt und unterschrieben wird. Dieser muss dann beim Stadtbezirksamt Pieschen noch im Original nachgereicht werden.
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Förderrichtlinie ab 01.01.2023
(*.pdf,
85 KB)
Seit 1.1.2023 gilt die neue Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL Stadtbezirke) vom 16.12.2022.
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Fragen und Antworten zur neuen Stadtbezirksförderung
Hier finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Stadtbezirksförderrichtlinie.
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