Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/pieschen/projektfoerderung.php 03.12.2024 10:00:15 Uhr 21.12.2024 16:47:52 Uhr |
Projektförderung
Die Stadtbezirksförderrichtlinie regelt die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben: Die Stadtbezirksbeiräte können direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.
„Die Stadtbezirksämter begrüßen dies sehr", so Stadtbezirksamtsleiter Thomas Grundmann. „Gerade die kleinen Projekte, die von der Bewohnerschaft oder den Vereinen für ihren eigenen Stadtteil initiiert werden, sind wichtig, um das örtliche Zusammenleben zu befördern. So wird bürgerschaftliches Engagement vielfältiger und Partizipation gestärkt."
Formalien
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
- Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Pieschen zu stellen.
Bei Fragen steht Ihnen das Stadtbezirksamt Pieschen gern beratend zur Seite.
Antragstellung (online über das Portal)
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Antrag auf Projektförderung - Link zum Fördermittelportal
Anträge auf Projektförderung sind im neuen Antragsportal der Landeshauptstadt Dresden ausschließlich online zu stellen. Wichtig ist, dass der online gestellte Antrag trotzdem ausgedruckt und unterschrieben wird. Dieser muss dann beim Stadtbezirksamt Pieschen noch im Original nachgereicht werden.
Aktuelle Fachförderrichtlinie
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Förderrichtlinie ab 01.01.2023
(*.pdf,
85 KB)
Seit 1.1.2023 gilt die neue Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL Stadtbezirke vom 16.12.2022).
Formulare zum Herunterladen nach erfolgter Bewilligung
- Anlage 3 Eingangsbestätigung Rechtsbehelfsverzicht Pieschen (*.pdf, 148 KB)
- Anlage 4 Auszahlungsantrag Pieschen (*.pdf, 145 KB)
- Anlage 5 Vereinfachter Verwendungsnachweis Pieschen (*.pdf, 234 KB)
- Anlage 5 Verwendungsnachweis Pieschen (*.pdf, 228 KB)
FAQ zur Stadtbezirksförderrichtlinie
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Fragen und Antworten zur neuen Stadtbezirksförderung
Hier finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Stadtbezirksförderrichtlinie.
Erklärvideo zum Antragsprozess
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Stadtbezirksamt Pieschen
Besucheranschrift
Bürgerstraße 63
Rathaus Pieschen
01127 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885401
Fax 0351-4885403
E-Mail
stadtbezirksamt-pieschen@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 9 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 - 17 Uhr