Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/landtagswahl/rechtliches.php 12.07.2024 14:23:46 Uhr 21.11.2024 09:55:53 Uhr |
Wahlrecht und Rechtsgrundlagen
Wer darf wählen?
Zur Landtagswahl in Sachsen dürfen alle wählen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Freistaat Sachsen mit Hauptwohnsitz wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind Personen, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 12 Monaten in Sachsen mit Hauptwohnsitz wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Freistaat aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen
Für die Wahl zum Sächsischen Landtag ist das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG) in Verbindung mit der Landeswahlordnung (LWO) maßgebend.