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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/landtagswahl/rechtliches.php 12.07.2024 14:23:46 Uhr 21.11.2024 09:55:53 Uhr

Wahlrecht und Rechtsgrundlagen

Wer darf wählen? 

Zur Landtagswahl in Sachsen dürfen alle wählen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben 
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten im Freistaat Sachsen mit Hauptwohnsitz wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf gewählt werden? 

Wählbar sind Personen, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 12 Monaten in Sachsen mit Hauptwohnsitz wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Freistaat aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Rechtsgrundlagen

Für die Wahl zum Sächsischen Landtag ist das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG) in Verbindung mit der Landeswahlordnung (LWO) maßgebend.