Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/europa/003_rechtliches.php 27.10.2023 11:22:08 Uhr 22.12.2024 04:11:11 Uhr |
Wahlrecht und Rechtsgrundlagen zur Europawahl
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Dresden am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von Dresden eingetragen.
Rechtsgrundlagen für Europawahlen
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Wahlbehörde
Besucheranschrift
Theaterstr. 6
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 216-237
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Themenstadtplan
Telefon
0351 - 488 6422
Fax 0351 - 488 5883
E-Mail
wahlamt@dresden.de
Website
Informationen der Bundeswahlleiterin
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden