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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/Buergerentscheide_Buergerbegehren.php 28.11.2022 15:54:24 Uhr 21.12.2024 15:37:58 Uhr

Bürgerbegehren/-entscheide

Durch das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen auf kommunaler Ebene beeinflussen. 

Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Durch ein Bürgerbegehren können z.B. Stadtratsbeschlüsse korrigiert oder Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchgesetzt werden.

Dazu werden Unterschriften gesammelt. Es tragen sich all diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Wenn genügend Unterschriften gesammelt wurden und das Bürgerbegehren vom Stadtrat für zulässig erklärt wurde, findet ein Bürgerentscheid statt. Wie bei einer Wahl gehen die Bürgerinnen und Bürger dazu zu den Abstimmungslokalen (oder wählen per Briefwahl) und geben ihre Stimme ab.     

Voraussetzungen

Das Bürgerbegehren muss gemäß der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden

  • von mindestens von fünf Prozent der Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden unterzeichnet sein
  • einen mit JA oder NEIN zu entscheidenden Entscheidungsvorschlag,
  • eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten.

Das Bürgerbegehren muss vor Beginn der Unterschriftensammlung schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden angezeigt und spätestens ein Jahr nach Zugang der Anzeige mit den nach § 25 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO erforderlichen Unterschriften eingereicht werden. Die Anzeige des Begehrens muss den angestrebten Entscheidungsvorschlag enthalten. Wir empfehlen, frühzeitig die Wahlbehörde zur Gestaltung der Unterschriftenlisten zu kontaktieren.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
  • Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden
  • Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
  • Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO)
  • Sächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung (SächsKomVerfRDVO)

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