Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/waffenerwerb-und-waffenbesitz.php 10.05.2022 10:30:19 Uhr 21.11.2024 18:10:38 Uhr |
Waffenerwerb und Waffenbesitz
Die Waffenbehörde ist für die Erteilung und den Entzug von Erlaubnissen zum Erwerb von Schusswaffen sowie die Erteilung von Waffenbesitzkarten in Dresden zuständig. Des Weiteren liegt in ihrer Zuständigkeit die Genehmigung und Änderung zum Betreiben von Schießstätten. Das Mindestalter für den Umgang mit Waffen beträgt grundsätzlich 18 Jahre.
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben oder besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Diese berechtigt, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene(n) Waffe(n) auszuüben und sie z. B. zum Schießstand oder zwecks Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren.
Die Waffe darf beim Transport weder geladen noch zugriffsbereit sein (Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren).
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit (wird durch das Ordnungsamt geprüft)
- körperliche Eignung
- Sachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Sportschützen teilweise erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres)
Die Nachweise über Sachkunde und Bedürfnis sind von Ihnen zu erbringen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Sportschützen: Aktuelle Bestätigung des Dachverbandes (dem der Schützenverein angehört) über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe
- Bei Jägern: Gültiger Jagdschein
- Bei Erben: Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben
- Bei Waffensammlern: Gutachten über kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes, Sachkundenachweis.
Hinweis
Informationen zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Prüfzeichen (Kleiner Waffenschein) finden Sie hier.
Verfahrensweise für das Ein-/Austragen von Waffen und die Erteilung von Erwerbserlaubnissen (sog. Voreintrag)
Hinweis zu den NWR-ID Nummern
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Untere Waffenbehörde
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