Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/waffenschein.php 10.05.2022 10:28:04 Uhr 24.11.2024 03:14:30 Uhr |
Kleiner Waffenschein
Hinweise zur Terminvereinbarung
Persönliche Vorsprachen in der Waffen-/Sprengstoffbehörde sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache und (schriftlicher) Terminbestätigung innerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Die meisten Anliegen können auch weiterhin per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden. Die zuständigen Mitarbeiter/-innen sind unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Waffen-/Sprengstoffbehörde | 0351-4885931, 0351-4885934 sowie 0351-4885928 | waffenbehoerde@dresden.de |
Die untere Waffenbehörde ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Prüfzeichen (Kleiner Waffenschein).
Im Sinne des Waffengesetzes führt jemand eine Waffe, der die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (Grundstück) ausübt.
Der Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Prüfzeichen ist nicht erlaubnispflichtig, jedoch grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Untere Waffenbehörde
Besucheranschrift
Theaterstraße 13
3. Etage, Zimmer 358
Telefon
0351-4885928
E-Mail
waffenbehoerde@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung