Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/veranstaltung-anmelden.php 05.11.2024 09:22:27 Uhr 21.11.2024 12:46:50 Uhr |
Veranstaltung anmelden
Nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen – im Gegensatz zu Versammlungen – keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche fachbehördlichen Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung aus diesem Grund spätestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn an.
Bei dieser Prüfung unterstützt die Zentrale Koordinierungsstelle der Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden den Veranstalter.
Vorgehen
Ihre anzeigepflichtige Veranstaltung melden Sie bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde des Dresdner Ordnungsamtes an. Hierfür steht Ihnen das Online-Formular zur Verfügung. Informationen dazu, wann eine Veranstaltung anzeigepflichtig ist, finden Sie im FAQ unten auf dieser Seite. Wenn Sie eine Sportveranstaltung oder einen Festumzug durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Die ausgefüllte Veranstaltungsanmeldung wird Ihnen am Ende der Erfassung sowohl als PDF zum Download bereitgestellt als auch per E-Mail zugesandt.
Die Zentrale Koordinierungsstelle prüft für Sie, welche Fachämter einzubeziehen sind und leitet diesen Ihre Anmeldung zu. Wenn es notwendig ist, nehmen die Fachämter dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne Maßnahmen (z. B. Anträge, Genehmigungen) zu besprechen. Außerdem benachrichtigt die Zentrale Koordinierungsstelle weitere Institutionen, die von Ihrer geplanten Veranstaltung indirekt betroffen sind (z. B. Anlieger). Sollte es erforderlich sein, kommen diese dann direkt auf Sie zu.
Die Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde sendet Ihnen eine Anzeigebestätigung zu, in der die angeschriebenen Fachämter und Institutionen aufgeführt sind, sowie weitere Hinweise zur Durchführung Ihrer Veranstaltung.
Benötigte Unterlagen
Je nach Umfang Ihrer Veranstaltung sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Sollten Ihnen bereits bei der Anmeldung Lagepläne, ein Sicherheitskonzept oder auch der Vertrag zur sanitätsdienstlichen Sicherstellung sowie andere Dokumente vorliegen, können Sie diese im Online-Formular hochladen. Ansonsten können Sie die Unterlagen auch nachreichen.
Antragsformular
Fristen
Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung spätestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn an. Nur so ist eine gründliche Vorbereitung Ihrer Veranstaltung möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Großveranstaltungen eine längere Vorbereitungszeit notwendig und eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist.
Kosten
Die Anmeldung einer Veranstaltung ist kostenfrei. Für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigung werden zum Teil Gebühren erhoben. Dazu werden Sie vom betreffenden Fachamt informiert.
Kontakt
Kontakt der Zentralen Koordinierungsstelle
Veranstaltungsbehörde (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsangelegenheiten
Besucheranschrift
Theaterstraße 13
3. Etage, Zimmer 374
Telefon
0351/488 5905 , 0351/488 5906, 0351/488 5922
E-Mail
zvs@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Datenschutz
FAQ zum Anmelden von Veranstaltungen
Muss ich meine Veranstaltung anmelden?
In Sachsen besteht per Gesetz keine allgemeine Pflicht, Veranstaltungen zu genehmigen oder anzuzeigen.
Aber: Für einzelne Aspekte einer Veranstaltung sind Genehmigungen oder Erlaubnisse notwendig, sodass eine Anzeige erforderlich ist. Darüber hinaus kann unter bestimmten Umständen die Vorlage sicherheitsrelevanter Unterlagen gefordert werden.
Anzeigepflicht/Vorlage von Unterlagen
Sie müssen Ihre Veranstaltung anzeigen bzw. werden zur Vorlage von Unterlagen (z.B. Sicherheitskonzept) aufgefordert, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung, bei der Gewinn erzielt werden soll.
- Es wird eine hohe Besucherzahl bzw. eine hohe Besucherkonzentration erwartet.
- Die Veranstaltung ist der Öffentlichkeit zugänglich.
- Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen) statt.
- Es werden Speisen und Getränke verkauft.
- Es werden Fliegende Bauten (z. B. Bühnen, Kletterwände, Karussell, Zelte) verwendet.
- Die Veranstaltung findet in Räumen oder Gebäuden statt, die baurechtlich für diese Nutzung nicht beschaffen bzw. (noch) nicht genehmigt sind (z. B. Scheunen, Industriefertigungs- oder Lagerhallen, Parkhäuser).
- Aufgrund der Art und Durchführung der Veranstaltung ist eine besondere Gefährdungslage zu erwarten (z. B. Flugschau).
- Für den Veranstaltungsort bestehen bereits Auflagen zur Anzeigepflicht, (z. B. baurechtliche Bescheide).
Keine Anzeigepflicht besteht bei:
Privatveranstaltungen
Private Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis müssen Sie nicht anzeigen. Dazu zählen u. a. runde Geburtstage, Schuleinführungen oder Jugendweihen. Selbst Polterabende, bei denen die Gastgeber nicht immer genau wissen, wer alles teilnimmt, sind nicht anzeigepflichtig. Sobald aber eines der oben genannten Kriterien zutrifft, muss die Veranstaltung angezeigt werden. Gleiches gilt auch für firmeninterne Feiern.
Private Veranstaltungen sind gleichsam nicht geeignet, um eine Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Nachtruhezeiten zu erteilen. Für private Feste gelten die Vorschriften der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dresden. Es empfiehlt sich, die Nachbarschaft und das zuständige Polizeirevier über die Feierlichkeit zu informieren. Diese Information stellt jedoch keinen „Freibrief“ dar und schützt nicht vor einer bußgeldrechtlichen Ahndung, falls es zu Lärmbeschwerden kommt.
Was ist zu beachten, wenn ich eine öffentliche Fläche nutzen möchte?
Eine öffentliche Fläche ist eine für jedermann zugängliche Fläche, die meist im Eigentum der Stadt Dresden ist. Das können beispielsweise Straßen, Parks und Plätze sein. Sobald Sie für Ihre Veranstaltung eine solche öffentliche Fläche nutzen möchten, muss dafür ein Antrag bei dem Amt gestellt werden, welches diese Fläche verwaltet. Bitte planen Sie dazu eine längere Bearbeitungszeit ein und beachten Sie dies beim Zeitpunkt der Antragsstellung. Die Zentrale Koordinierungsstelle gibt Ihre Anmeldung für die Veranstaltung an das betreffende Fachamt weiter. Die Anträge für die konkreten Flächen müssen Sie direkt beim Fachamt stellen.
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Sachgebiet Kleingartenwesen/Grundstücke/Satzungen
Besucheranschrift
Grunaer Straße 2
01067 Dresden
Telefon
0351-4887049
, 0351-4887074
E-Mail
Sonu67@Dresden.de
Öffentliche Grünflächen
Soll die Veranstaltung auf öffentlichen Grünflächen wie Park- und Grünanlagen oder auch Spielplätzen oder Bolzanlagen stattfinden, müssen Sie ggf. einen Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen stellen. Zuständig ist hier das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.
Straßen- und Tiefbauamt
Straßenverw. sonst.Sondernutz. (SONU) (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. allgemeine Verwaltung, Grundsatz, Straßenverwaltung
Besucheranschrift
St.Petersburger Straße 9
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
Wenn Sie für Ihre Veranstaltung öffentlich gewidmete Straßen, Wege oder Plätze nutzen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Sondernutzung stellen. Alle wichtigen Informationen erfahren Sie hier.
Straßen- und Tiefbauamt
Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehr
Besucheranschrift
Lingnerallee 3
Raum 2/5224
Sperrungen von Straßen und Ausnahmegenehmigungen nach StVO
Sollten Sie für Ihre Veranstaltung eine Straßensperrung oder eine Ausnahmegenehmigung (z. B. zum Befahren von Fußgängerbereichen) benötigen, geben Sie dies bitte im Anmeldeformular für die Veranstaltung (siehe oben) im Feld "Sonstiges" an.
Weitere wichtige Informationen zur erlaubnispflichtigen Nutzung öffentlicher Straßen finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Tiefbauamtes.
Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS)
Besucheranschrift
Rosenstraße 30
01067 Dresden
Telefon
0351-4881802
E-Mail
zavs@dresden.de
Sondernutzung von Gebäuden
Wenn es für Ihre Veranstaltung notwendig ist, dass eine bauliche Anlage – Gebäude, Räume, Plätze – anders genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen, ist eine Baugenehmigung notwendig. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine Änderung der Bausubstanz vornehmen.
Auskünfte dazu erteilt Ihnen das Bauaufsichtsamt.
Was muss ich noch bei der Planung meiner Veranstaltung beachten?
Amt für Geodaten und Kataster
Sachgebiet Geoservice
Besucheranschrift
Ammonstraße 74 (World Trade Center)
01067 Dresden
6. Etage
Telefon
0351-4884116
E-Mail
geoservice@dresden.de
Lagepläne und Kartenmaterial
Stadtkarten mit Flurstücksgrenzen im Maßstab 1:500 (Lagepläne) können Sie im Amt für Geodaten und Kataster käuflich erwerben. Sie können sich die gewünschten Karten auch gegen Gebühr zusenden lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Geoservice des Amtes für Geodaten und Kataster.
Für eine erste Orientierung können Sie den Themenstadtplan der Stadt Dresden unter stadtplan.dresden.de nutzen. Neben Luftbildern finden Sie hier auch Themenkarten und können Entfernungen und Flächen messen lassen.
Bauaufsichtsamt
Werbeanlagen/ Fliegende Bauten (SG)
Besucheranschrift
Ammonstraße 74
01067 Dresden
Aufbau von Fliegenden Bauten
Fliegende Bauten sind unter anderem Festzelte und Bühnen. Folgende Bauten müssen vom Bauaufsichtsamt für den Gebrauch abgenommen werden (Gebrauchsabnahme):
- Festzelte ab einer Größe von 75 Quadratmetern
- Bühnen mit einer Überdachungshöhe über 5 Meter
- Bühnenpodeste ab 100 Quadratmeter Fläche und/oder einer Bühnenpodesthöhe/Absturzkante über 1,50 Meter
Nähere Informationen: Fliegende Bauten
Als Veranstalter müssen Sie sich eigenständig mit dem Bauaufsichtsamt in Verbindung setzen.
Fliegende Bauten müssen Sie mindestens drei Tage vor Aufbau anzeigen. Dabei muss das Prüfbuch (enthält u. a. die Ausführungsgenehmigung, Auflagen, Mängel und die Ergebnisse bauaufsichtlicher Überprüfungen) vorgelegt werden.
Amt für Gesundheit und Prävention
Umwelt- und Wasserhygiene (SG)
Betrieb von nicht ortsfesten Trinkwasserversorgungsanlagen
Betreiber/Inhaber einer nicht ortsfesten Trinkwasserversorgungsanlage müssen entsprechend der Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vier Wochen vorab die Anlage beim Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Dresden anzeigen (entfällt bei Wochenmärkten). Weitere Informationen finden Sie im Handzettel (PDF-Download).
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Sachgebiet Gaststätten/Spielrecht/Jugendschutz/Bewachung
Besucheranschrift
Augsburger Straße 3
01309 Dresden
Telefon
0351-4885811
E-Mail
gewerbeangelegenheiten-gaststaetten@dresden.de
Verkauf von Speisen und Getränken
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke (alkoholfreie und alkoholische) zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchten, ist eine Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 SächsGastG zusätzlich erforderlich. Das entsprechende Formular dazu finden Sie hier: Gaststättengewerbe.
Ausnahme: Wenn Sie für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung besitzen, in welcher der Ausschank von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken und/oder die Verabreichung von zubereiteten Speisen eingetragen sind, müssen Sie keine weitere Anzeige stellen. Ebenso entfällt die Anzeigepflicht, wenn Sie bereits ein berechtigtes stehendes Gaststättengewerbe (Gaststätte, Schank- und/oder Speisewirtschaft, Imbiss, etc.) betreiben. Sollte einer dieser Ausnahmetatbestände vorliegen, senden Sie bitte als Nachweis eine Kopie der Reisegewerbekarte bzw. der Gewerbeanmeldung/Gaststättenerlaubnis an die Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes.
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheitsangelegenheiten
Sachgebiet Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde
Besucheranschrift
Theaterstraße 13
01067 Dresden
Telefon
0351-4885905
E-Mail
tombola@dresden.de
Durchführung von Tombolas
Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung eine Tombola durchführen möchten, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung der Veranstaltung an. Wenn die Voraussetzungen der Allgemeinen Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) erfüllt sind, müssen Sie die Tombola mindestens fünf Tage vor Beginn beim Ordnungsamt anzeigen. Nähere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/tombolas.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?
Umweltamt
Abteilung Immisssionsschutz- und Abfallbehörde
SG 54 - Lärm, Veranstaltungen und Audit
Besucheranschrift
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
Telefon
0351-4886242
E-Mail
umwelt.recht2@dresden.de
Schallschutz – Information der Anwohner
Als Veranstalter müssen Sie die Betreiberpflichten nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft keinen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ausgesetzt wird.
Die zentrale Koordinierungsstelle leitet Ihre Veranstaltungsanmeldungen bei Bedarf zur einzelfallbezogenen Prüfung an das Umweltamt weiter. Das Umweltamt kann zum Schutz der Nachbarschaft eine immissionsschutzrechtliche Anordnung mit Maßnahmen zum Schallschutz erteilen. Bitte informieren Sie so zeitig wie möglich, jedoch spätestens eine Woche vor dem Beginn Ihrer Veranstaltung die Anwohner und umliegenden Einrichtungen und Institutionen über die Veranstaltung. Dazu eignen sich öffentliche Bekanntmachungen über die Medien, Hausaushänge oder Flyer für die Briefkästen. Es empfiehlt sich, dass Sie auch eine Telefonnummer eines Verantwortlichen angeben, der bei auftretenden Lärmproblemen erreichbar ist.
Für private Feiern im häuslichen Bereich gelten die Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Dresden Sicherheit und Ordnung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Sachgebiet 54 im Umweltamt.
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
Eine grundsätzliche Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes bei Veranstaltungen gibt es nicht. Die Sächsische Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO) schreibt gemäß § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 43 Absatz 2 ein Sicherheitskonzept ab 5 000 Besucherplätzen vor. Ein Sicherheitskonzept dient immer dem Schutz von Besuchern, Akteuren, Personal und anderen Beteiligten auf dem Veranstaltungsgelände. Sie als Veranstalter sind verantwortlich für das Sicherheitskonzept. Für die Beurteilung, ob ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung empfehlenswert ist, sollten folgende Kriterien herangezogen werden:
- Grad der Gefährdung, der von der Veranstaltung selbst ausgeht (z. B. Motorsport)
- Verhältnis Besucherzahl zu Einwohnern der Stadt/des Stadtteils
- Zusammensetzung der Besuchergruppe (z. B. überwiegend Kinder)
- Eignung des Veranstaltungsortes für die geplante Veranstaltung (z. B. Fabrikgebäude)
Wenn für Ihre Veranstaltung ein Sicherheitskonzept in Betracht kommt, sollte es mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Definition der Veranstaltungsfläche und des Veranstaltungszeitraumes
- Festlegung der zu erwartenden Besucherzahl und weiterer Personen auf dem Veranstaltungsgelände
- Bestimmung des Veranstaltungsleiters
- Personaleinsatzkonzepte (Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache)
- Krisenmanagement, Notfallszenarien, Räumung/Evakuierung
- Schutzmaßnahmen, um Gefahrenquellen zu minimieren bzw. Gefahrenquellen zu verhindern
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Sachgebiet Gaststätten/Spielrecht/Jugendschutz/Bewachung
Besucheranschrift
Theaterstraße 11-13
01067 Dresden
Telefon
0351-4885811
E-Mail
gewerbeangelegenheiten-gaststaetten@dresden.de
Sanitäts- und Ordnungsdienste
Sanitätsdienst: Je nach Anzahl der Teilnehmer sowie der Art der Veranstaltung und des Ortes kann eine sanitätsdienstliche Sicherstellung erforderlich sein.
Ordnungsdienst: Es gibt in Sachsen bisher keine gesetzliche Pflicht, einen professionellen Ordnungsdient für die Absicherung einer Veranstaltung anzumieten. Rechtlich betrachtet ist der Veranstalter für den ordnungsgemäßen Verlauf seiner Veranstaltung verpflichtet. Jedoch empfiehlt es sich, einen Ordnungsdienst zur Absicherung der Veranstaltung zu bestimmen. Bei kleineren Veranstaltungen, können das Personen aus den eigenen Reihen sein. Bei größeren und umfangreicheren Veranstaltungen sollten Sie ein professionelles Sicherheitsunternehmen vertraglich binden, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Bitte tragen Sie dies in den entsprechenden Abschnitt des Anmeldeformulars ein. Die Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde empfiehlt zwei Ordner pro 100 Teilnehmer.
Fragen zu Wach- und Sicherheitsunternehmen beantwortet Ihnen die Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes.
Wie wird meine Veranstaltung barrierefrei?
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Besucheranschrift
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Telefon
0351-4882715
E-Mail
behindertenbeauftragte@dresden.de
Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Dresden sollten für alle Menschen zugänglich sein. Hier spielt insbesondere die Barrierefreiheit und in diesem Zuge die Teilhabe von Menschen mit Behinderung eine große Rolle. Oft kann man bereits mit kleinen Maßnahmen den Menschen mit Behinderung einen Zugang zu den Veranstaltungsangeboten ermöglichen. Dabei geht es nicht einfach nur um einen rollstuhlgerechten Zugang, sondern auch um Maßnahmen, die Hör-, Seh- bzw. Gehbehinderten jeder Art einen möglichst störungsfreien Zugang ermöglichen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu barrierefreien Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Dresden.
Muss ich etwas beachten, wenn ich meine Veranstaltung bewerben will?
Für Veranstaltungswerbung im öffentlichen Straßenraum wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kontakt
Straßenverw. sonst.Sondernutz. (SONU) (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. allgemeine Verwaltung, Grundsatz, Straßenverwaltung
Besucheranschrift
St.Petersburger Straße 9
01069 Dresden
Was ist bei der Nutzung von Feuerwerken und beim Aufstieg von Ballons zu beachten?
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheitsangelegenheiten
Sachgebiet Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde
Telefon
0351-4885904
E-Mail
ordnungsamt-sicherheit@dresden.de
Postanschrift
Theaterstraße 11-15
01067 Dresden
Hinweise zur Nutzung von Feuerwerken
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Durchführung von Feuerwerken neben den behördlichen Erlaubnissen auch die Zustimmungen des Flächeneigentümers benötigen.
Feuerwerke: Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) können zur Silvesterzeit (31. Dezember und 1. Januar) von jedermann ab 18 Jahren ohne vorherige Genehmigung abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung finden Sie hier.
DFS Deutschen Flugsicherung GmbH
Niederlassung Tower Dresden
Telefon
0351-8825161
, 0351-8825100
E-Mail
bln-tower-ost@dfs.de
Aufstieg von Luftballons
Wenn Sie außerhalb der Kontrollzone des Dresdner Flughafens weniger als 500 Luftballons steigen lassen wollen, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:
- die Luftballons steigen nicht gebündelt auf (sog. Ballontrauben),
- die Luftballons sind nicht mit brennbarem Gas gefüllt (zur Information: Helium ist nicht brennbar),
- es sind keine harten bzw. brennbaren Gegenstände (z.B. Holz, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe) an den Luftballons befestigt. Das Anbringen von Gruß-/Wunschkarten ist möglich.
Innerhalb der Kontrollzone des Dresdner Flughafens und bei einem Massenaufstieg von mehr als 500 Ballons (auch außerhalb der Kontrollzone) müssen Sie einen Antrag bei der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH stellen.
Darf ich auf öffentlichen Straßen für meine Veranstaltung werben?
Straßen- und Tiefbauamt
Sachgebiet Straßenverwaltung
Besucheranschrift
St. Petersburger Str. 9
01069 Dresden
Telefon
0351-4884301
E-Mail
66.17@dresden.de
Die Werbung auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Dresden stellt eine Sondernutzung dar. Wenn Sie für Ihre Veranstaltung auf öffentlichen Straßen in Dresden werben möchten, informieren Sie sich bitte vorab über die Bedingungen. Das Informationsblatt „Hinweise zur Veranstaltungswerbung“ und das Antragsformular „Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen – Veranstaltungswerbung“ finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Straßen- und Tiefbauamt.