Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Sportveranstaltungen-Umzuege-beantragen.php 13.06.2024 13:08:05 Uhr 21.11.2024 16:20:52 Uhr |
Sportveranstaltungen & Festumzüge beantragen
Für Festümzüge und Sportveranstaltungen, die untenstehende Kriterien erfüllen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine der folgenden Veranstaltungen durchführen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis stellen:
- Motorsportveranstaltungen
- wenn mindestens 30 Kraftfahrzeuge am gleichen Platz starten oder ankommen
- bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl teilnehmender Fahrzeuge
- bei Fahrten im geschlossenen Verband
- Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen
- Radtouren
- wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
- wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
- Volkswanderungen, Volksläufe, Fußmärsche
- wenn mehr als 500 Personen teilnehmen
- wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
- Laufsport-Wettkampfveranstaltungen
- nur genehmigungsfähig mit einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
- Triathlons
- Organisierte Inlineskateveranstaltungen (Skate Night/Blade Night)
- Umzüge bei Volksfesten, Umzüge zu sonstigen Anlässen wie Martinsumzüge oder Lampionumzüge
Vorgehen
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Kontakt
Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehr
Besucheranschrift
Lingnerallee 3
Raum 2/5224
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |