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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/unterhaltsvorschuss.php 10.09.2024 12:37:34 Uhr 21.12.2024 14:18:55 Uhr

Unterhaltsvorschuss, Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter durch Leistungen der öffentlichen Hand. Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes, den es grundsätzlich gegen beide Elternteile gleichermaßen hat. Erzieht und betreut ein Elternteil das Kind allein, so gilt der Unterhaltsanspruch gegenüber diesem Elternteil als befriedigt. Der familienferne Elternteil hat Unterhalt in Form von Geld zu leisten.

Der Unterhaltsvorschuss kann gewährt werden, wenn ein Kind keinen, nicht regelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil erhält. Die Zahlung endet spätestens mit der Volljährigkeit des anspruchsberechtigten Kindes.

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