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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sterbefall.php 11.04.2024 11:23:28 Uhr 26.12.2024 21:08:53 Uhr

Sterbefall

Sterbefallanzeige

Der Tod eines Menschen, welcher in Dresden verstorben ist, muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag persönlich angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.

Mit der Anzeige kann auch ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Beurkundung eines Sterbefalls

Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:

  • den Personalausweis oder Reisepass 
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
  • einen urkundlichen Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis des Auskunftgebers zur verstorbenen Person oder eine Vollmacht über den Tod hinaus

Auf die Vorlage der Geburtsurkunde kann verzichtet werden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Bestattung

Informationen zu den kommunalen Friedhöfen und zum Bestattungswesen erhalten Sie unter:

Erbschaftsangelegenheiten

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbe und etwaige Beschränkungen des Erbrechts. Der Erbschein wird den Erben auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht erteilt.  Wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Stadt Dresden hatte ist das 

Amtsgericht Dresden - Nachlassgericht
Roßbachstraße 6 in 01069 Dresden
Telefon 0351-4460

zuständig.

In Erbschaftsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Dresden.

Kontakt

Sterbefall

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten und Sterbefälle


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