Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sterbefall.php 11.04.2024 11:23:28 Uhr 26.12.2024 21:08:53 Uhr |
Sterbefall
Sterbefallanzeige
Der Tod eines Menschen, welcher in Dresden verstorben ist, muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag persönlich angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.
Mit der Anzeige kann auch ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
Sterbefallanzeige
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Formular Sterbefallanzeige
(*.pdf,
5 MB)
Das Formular zur Sterbefallanzeige muss bis spätestens drei Werktage nach dem Tod im Standesamt Dresden eingereicht werden. Es muss den Original-Stempel und die Unterschrift der anzeigenden Einrichtung enthalten.
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Ergänzung zur Sterbefallanzeige
(*.pdf,
1 MB)
Die Ergänzung zur Sterbefallanzeige erhält erforderliche Zusatzangaben für die Beurkundung eines Sterbefalls.
Beurkundung eines Sterbefalls
Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
- einen urkundlichen Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis des Auskunftgebers zur verstorbenen Person oder eine Vollmacht über den Tod hinaus
Auf die Vorlage der Geburtsurkunde kann verzichtet werden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Datenschutz im Standesamt
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten
Bestattung
Informationen zu den kommunalen Friedhöfen und zum Bestattungswesen erhalten Sie unter:
Erbschaftsangelegenheiten
Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbe und etwaige Beschränkungen des Erbrechts. Der Erbschein wird den Erben auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht erteilt. Wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Stadt Dresden hatte ist das
Amtsgericht Dresden - Nachlassgericht
Roßbachstraße 6 in 01069 Dresden
Telefon 0351-4460
zuständig.
In Erbschaftsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Dresden.
Kontakt
Sterbefall
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Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten und Sterbefälle
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(zusätzliche Termine nach telefonischer Vereinbarung)