Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/information-zur-verarbeitung-ihrer-daten-im-standesamt.php 29.06.2023 13:17:22 Uhr 26.12.2024 20:33:11 Uhr |
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Landeshauptstadt Dresden. Es erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 3 Abs. 6 Sächsisches Kirchensteuergesetz und Art. 3 und 4 Sächsisches Datenschutzgesetz.
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv zur dauerhaften Aufbewahrung übernommen werden.
Den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Andreas Gagelmann, erreichen Sie per E-Mail unter Datenschutzbeauftragter@dresden.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wenden. Diese oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Standesamt erteilen Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.