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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schiedsstellen.php 10.04.2025 11:21:15 Uhr 12.04.2025 08:45:06 Uhr

Schiedsstellen

Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung.
Erklärfilm Schiedsstellen

Protokollführerin oder Protokollführer für die Schiedsstellen Mobschatz und Prohlis-Ost gesucht

Die Landeshauptstadt Dresden sucht zum 1. Januar 2026 weiterhin für die Schiedsstellen Mobschatz und in Prohlis-Ost jeweils eine Protokollführerin oder einen Protokollführer.

Die Aufgabe der Protokollführerin/des Protokollführers ist es, über die in der Schiedsstelle durchgeführten Schlichtungs- sowie Sühneverfahren Protokoll zu führen und die Friedensrichterin/den Friedensrichter zu unterstützen. Die Schiedsstellen sind räumlich in den Stadtbezirksämtern beziehungsweise Verwaltungsstellen untergebracht und bieten in der Regel einmal monatlich eine Sprechzeit an, wobei zusätzliche Sprechzeiten nach Bedarf vereinbart werden können.

Alle Informationen zur verlängerten Ausschreibung

In Dresdens 16 Schiedsstellen findet jeder Hilfe

und das

  • wohnortnah
  • vor einer unabhängigen Stelle
  • die unbürokratisch und kostengünstig
  • auf dem Prinzip der Freiwilligkeit zum Einigungsversuch tätig wird.

Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das Schlichtungsverfahren über

  • Konflikte des Nachbarrechts (wie Pflanzabstände),
  • vermögensrechtliche Ansprüche (wie Mietstreitigkeiten) oder
  • nichtvermögensrechtliche Ansprüche (wie Beleidigung) durch.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,

  • die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen oder
  • an denen der Bund, die Länder, die Gemeinde oder andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Die Schiedsstelle ist auch zuständig für Strafsachen als Vergleichsbehörde, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht eingereicht wird (§ 380 Strafprozessordnung).

Die Schiedsstelle leitet das Verfahren auf Antrag einer Konfliktpartei ein. Ziel ist immer ein Vergleich zwischen den beiden Streitparteien. Verhandelt wird dabei stets nicht öffentlich.

Ehrenamt Friedensrichter und Protokollführer

Jede Schiedsstelle ist mit je einer Friedensrichterin oder einem Friedensrichter sowie einer Protokollführerin oder einem Protokollführer besetzt. Beide Personen arbeiten im Ehrenamt, sind vom Stadtrat gewählt und in der Regel fünf Jahre tätig.

Die Schiedsstellen haben eine Sprechstunde pro Monat, sind aber auch über die Stadtbezirksämter erreichbar, wenn konkrete Termine vereinbart werden.

Satzung

Eine Satzung regelt die Einrichtung von Schiedsstellen und die Entschädigung von Friedensrichtern und Protokollführern:
Satzung (*.pdf, 33 KB)

Faltblatt

"Schlichten statt streiten - Angebote der Schiedsstellen"

Weitere Informationen





Zuständig: