Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/owi_verkehr.php 19.11.2024 14:01:44 Uhr 23.11.2024 14:04:22 Uhr |
Ordnungswidrigkeiten, Verkehr
Als Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften für den ruhenden und fließenden Verkehr bezeichnet. Diese werden nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) geahndet.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit.
In den Sachgebieten des ruhenden und fließenden Verkehrs der Bußgeldbehörde werden alle im Stadtgebiet Dresden begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet.
Ruhender Verkehr
- Halt- und Parkverstöße
Fließender Verkehr
- Unfall
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Fahren bei Rotlicht
- mit Handy ohne Freisprechanlage
- ohne Gurt
- unter Alkohol oder Drogen
- u.a. Ordnungswidrigkeiten
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens entspricht im Wesentlichen dem der Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.
Ordnungswidrigkeiten anzeigen
Obwohl die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Gemeindlichen Vollzugsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
Kontakt
Verwaltung und Bußgeldbehörde (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Besucheranschrift
Lingnerallee 3
Südeingang
01069 Dresden
5. Etage
Zi. 5518
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Postfach 12 00 20
01001 Dresden
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Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
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