Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ordnungswidrigkeit-allg.php 25.10.2022 12:01:49 Uhr 23.11.2024 11:22:59 Uhr |
Ordnungswidrigkeiten, Allgemeine
Unter Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten versteht man alle Bußgeldtatbestände, die nicht dem ruhenden oder fließenden Verkehr zuzuordnen sind. Eine Vielzahl dieser, sich meist aus Spezialgesetzen, Verordnungen und Satzungen ergebenden Verstöße, obliegen der Ahndung durch die Bußgeldbehörde.
Besonders bedeutsam in diesem Zusammenhang sind die nachfolgend aufgezählten Ordnungswidrigkeiten zum:
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Jugendschutzrecht
- Melde, Pass- und Ausweisrecht
- Ausländerrecht
- Abfallrecht
- Schulrecht
- Waffenrecht
- Städtische Polizeiverordnungen (z.B. Sicherheit und Ordnung)
- Städtische Satzungen (z.B. Sondernutzungssatzung, Grünanlagensatzung, Winterdienst-Anliegersatzung)
- Städtische Verordnungen zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten
Die vorgenannten Ordnungswidrigkeiten stellen keine abschließende Aufzählung dar. Es gibt eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die bei Verstößen gegen ihren Regelungsinhalt Aussagen zur Ahndung der jeweiligen Ordnungswidrigkeit treffen. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde (§ 47 Abs. 1 OWiG). Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens entspricht im Wesentlichen dem im ruhenden und fließenden Verkehr:
Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
Informationen zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr finden Sie hier.
Ordnungswidrigkeiten anzeigen
Obwohl die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Gemeindlichen Vollzugsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
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