Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ordnungsamt-datenschutz.php 11.07.2023 10:15:46 Uhr 21.11.2024 13:21:44 Uhr |
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Ordnungsamt
Bußgeldbehörde und Verwaltung
Datenschutzinformationen Bußgeldbehörde
Datenschutzinformationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Dresden
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Datenschutzbeauftragter
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gemäß § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Auf der Grundlage von § 55 BDSG informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den oben genannten Aufgaben der Bußgeldbehörde.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist erforderlich für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Ihre Daten werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten sind §§ 48 ff. BDSG und § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) i.V.m. §§ 161, 500 Strafprozessordnung (StPO).
Datenübermittelung
Im Rahmen des Bußgeldverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies erforderlich ist. Im Rahmen der Ermittlungen sind das die Melde- und Passausweisbehörden, im Rahmen der Vollstreckung das Stadtkassenamt als Vollstreckungsbehörde im Bußgeldverfahren. Eine Datenübermittlung an Drittländer erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung
Gemäß § 75 BDSG und § 49c OWiG i.V.m. § 489 StPO werden die personenbezogenen Daten mit Erledigung des Verfahrens gelöscht, soweit ihre Speicherung nicht nach §§ 484 und 485 StPO zulässig ist.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen des BDSG (Teil 3). Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung nach § 55 BDSG
- Auskunftsrecht nach § 57 BDSG
- Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung nach § 58 BDSG
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Gemäß § 16 Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz (SächsDSUG) kann sich jeder an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch eine öffentliche Stelle in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt worden zu sein.
* Die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Bußgeldbehörde fallen nicht in den Geltungsbereich der EU-DSGV. Dies geht aus Paragraph 45 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hervor. Für die Bußgeldbehörde gilt die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates. Durch den Verweis in § 500 StPO finden vorrangig die Regelungen des 3. Teils des BDSG, ergänzend die des SächsDSUG Anwendung.
Datenschutzinformationen Fundsachen
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf die Entgegennahme, Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den oben genannten Aufgaben des Fundbüros. Die dabei erhobenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Fundsache nicht möglich.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um den Verlierer einer Fundsache zu ermitteln und über das Auffinden zu informieren sowie dem Finder die Geltendmachung der gesetzlichen Finderrechte zu ermöglichen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Fundsache nicht möglich.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) EU-DSGVO i.V.m. §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von fünf Jahren gespeichert und danach datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese aus folgender Quelle (Art. 14 EU-DSGVO): der Fundsache selbst, dem Sächsischen Melderegister, dem Melderegister der Landeshauptstadt Dresden.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe h EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde
Datenschutzinformationen für internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf: internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz) und die Verwaltung des Fahrzeugbestandes im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Dresden.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der oben genannten Aufgabe. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Gesetzliche Grundlage der Datenerhebung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsvorgang ist nach den §§ 31 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 15a ff. und §§ 30 ff. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Die Verarbeitung der Daten zur elektronischen Zahlungsabwicklung ist im Sächsischen E-Government-Gesetz i.V.m. der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung festgelegt.
Zweck der Datenerhebung
Ihre Daten (relevante personenbezogene Daten zum Halter (Anrede, Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, eMailadresse), relevante personenbeziehbare Angaben über das betreffende Fahrzeug, Daten zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Daten zur Bankverbindung und Zahlungsabwicklung) werden für den von Ihnen gewünschten internetbasierten Zulassungsvorgang eines Fahrzeuges und damit der Verwaltung des Fahrzeugbestandes im örtlichen Fahrzeugregister der Landeshauptstadt Dresden verarbeitet. Die Zahlungsdaten (Name, Vorname, Kassenzeichen als Verwendungszweck, Zahlungsart, Mail-Adresse, Betrag, Kundennummer) werden zur Initiierung und Abwicklung der jeweiligen Zahlung verarbeitet. Nach Auswahl des gewünschten Zahlverfahrens erfasst der jeweilige Zahlungsdienstleister (S-Public Services GmbH für Kreditkarten Mastercard/VISA-Card und Giropay, paydirekt GmbH, PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.) kunden- und zahlungsbezogen Daten direkt von Ihnen zur Durchführung der jeweiligen elektronischen Zahlung.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Werden die benötigten Daten nicht bereitgestellt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Datenübermittlung
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an die zuständigen Stellen (Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Zollverwaltung und Kfz-Zulassungsbehörde, e-Government-Bezahlplattform e-Payment Bund Länder (ePayBL) beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste SID für die Initiierung und Abwicklung einer Zahlung). Weitere zahlungs- und personenbezogene Daten werden durch den - jeweils für den Zahlvorgang gewählten - externen Zahlungsdienstleister (S-Public Services GmbH für Kreditkarte Mastercard/VISA-Card und Giropay, paydirekt GmbH, PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.) für die weitere Durchführung der elektronischen Zahlung von Ihnen direkt erfasst und durch uns weder gespeichert noch weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt.
Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung
Die mit Hilfe des Online-Portals gespeicherten und über ein durch das KBA eingerichtetes elektronisches Verfahren an die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde übermittelten Daten werden nach ihrer Übermittlung oder nach Abbruch des Vorgangs unverzüglich gem. § 15b Abs. 1 Satz 3 FZV gelöscht. Protokolldaten zu diesem Vorgang werden durch den Portalbetreiber und das Kraftfahrbundesamt nach § 15a Abs. 3 Satz 2 FZV gegen zweckfremde Verwendung und gegen sonstigen Missbrauch geschützt und sechs Monate nach Eingang des Antrags ebenfalls automatisiert gelöscht. Die Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister erfolgt spätestens, wenn sie für die Aufgaben nach § 32 StVG nicht mehr benötigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch alle zu dem betreffenden Fahrzeug gespeicherten Daten gelöscht (§ 44 StVG) i.V.m. § 45 FZV.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
Weitere Hinweise
Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung zu der Landeshauptstadt Dresden sowie zu Ihrer Information auf die Datenschutzerklärungen der Zahlungsdienstleister und -anbieter verwiesen: S-Public Services, Paydirekt, Paypal, Giropay, Mastercard, Visa.
Datenschutzinformationen Fahrerlaubnisbehörde
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung infolge eines Antrages auf Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, eines Antrages auf Umtausches in den Kartenführerschein oder eines Ersatzführerscheins, im Rahmen der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins oder sonstiger fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Formular. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um der gesetzlich geforderten Anzeigepflicht nachzukommen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist dabei grundsätzlich zuständig für die Zulassung und Überwachung von Personen zum Straßenverkehr im Hinblick auf die Eignung und Befähigung insbesondere infolge der Bearbeitung von Fahrerlaubnis-Anträgen. Ihre Daten werden erhoben zur Speicherung, Löschung und Änderungen von persönlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Daten im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister und Fahreignungsregister sowie zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU-DSGVO in Verbindung mit insbesondere:
- §§ 2 Abs. 6 und 7, 48, 50 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 21, 49, 57, 59 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Datenübermittlungsrichtlinien von Kraftfahrtbundesamt (KBA), Bundesdruckerei, Technischer Überwachungsdienst (TÜV), DEKRA
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck verarbeitet.
Datenübermittlung
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an das Kraftfahrtbundesamt (zentrales Fahrerlaubnisregister, zentrales Fahreignungsregister), Bundesdruckerei, Technische Prüfstellen, Strafverfolgungsbehörden, Polizei, Gerichte, andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden (insbesondere Bußgeldbehörde), Widerspruchs- und Aufsichtsbehörde, andere Fahrerlaubnisbehörden sowie an (ausländische) Stellen der EU im Rahmen von §§ 55 und 56 StVG übermittelt, die für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen, für Verwaltungsmaßnahmen oder für Verkehrs- und Grenzkontrollen zuständig sind und an vom Betroffenen im Rahmen der Fahreignung beauftragte Untersuchungsstellen, soweit dies erforderlich ist. Eine Datenübermittlung an Drittländer (außerhalb der EU) ist ebenfalls im Rahmen der §§ 55 und 56 StVG vorgesehen.
Dauer der Speicherung
Bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden die Daten bis zum Erlöschen der Fahrerlaubnis im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert, § 12 Abs. 9 StVG i.V.m. § 61 FeV.
Nach Meldung an das zentrale Fahrerlaubnisregister werden die Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister nach § 61 Abs. 3 und 4 StVG sofort gelöscht, soweit die zugrunde liegende Fahrerlaubnis vollständig oder hinsichtlich einzelner Fahrerlaubnisklassen erloschen ist oder eine amtliche Mitteilung über den Tod des/der Betroffenen eingeht oder bei Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person oder eine Übernahme nach § 65 Abs. 2 Nr. 3 StVG in das zentrale Fahrerlaubnisregister erfolgt (dies gilt nicht für Daten, die vor dem 1. Januar 1999 in örtlichen Fahrerlaubnisregistern gespeichert worden sind, § 65 Abs. 2 a StVG). Nach Erlöschen oder Beendigung der Erlaubnisse, Anerkennungen, Rechtsverhältnisse und der Aktivitäten beträgt die Löschfrist 5 Jahre. Vorgelegte Unterlagen im Rahmen des Antrages werden nach 10 Jahren gelöscht oder vernichtet. Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse sind gemäß § 2 Abs. 9 StVG nach spätestens 10 Jahren zur vernichten, es sei denn, mit ihnen in Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahreignungsregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen.
Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese aus folgender Quelle (Art. 14 EU-DSGVO):
- Register des Kraftfahrtbundesamtes; § 2 Abs. 7 StVG, (§ 49 ff FeV i.V.m. § 30 ff StVG und §§ 48 ff StVG)
- RESPER-Europäisches FS-Register; § 2 Abs. 7 StVG
- Bundeszentralregister; § 2 Abs. 7 StVG
- Strafverfolgungsbehörden; § 2 Abs. 7 und 12 StVG
- Prüforganisationen; §§ 22 und 22a FeV
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Kfz-Zulassung
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Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
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01001 Dresden
gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf: Kfz-Zulassungswesen (insbesondere: Neu- und Wiederzulassung, Umschreibung, Abmeldungen, Wiederinbetriebnahmen von Fahrzeugen im Straßenverkehr, Einleitung eines Verwaltungsaktes bei technischen Mangel, HU- und SP-Überschreitung, Ersatzausstellungen der Zulassungsbescheinigungen, Außerbetriebsetzungen, Erfassung von Verwertungsnachweisen und Veräußerungsanzeigen, Reservierung und Vergabe von Kennzeichen).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Formular. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um der gesetzlich geforderten Verwaltung des Fahrzeugbestandes im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Dresden im örtlichen und zentralen Fahrzeugregister nachzukommen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Artikel 6 Abs. 1 c) EU-DSGVO in Verbindung mit
- Straßenverkehrsgesetz (StVG, insbesondere §§ 1 und 31 ff.),
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, insbesondere § 16),
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, insbesondere §§ 6, 31 bis 36),
- Kraftfahrzeug-Steuergesetz (KraftStG, insbesondere §§ 1, 2, 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 14),
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck verarbeitet.
Datenübermittlung
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden, externe Behörden (Kraftfahrtbundesamt, Hauptzollamt, andere Zulassungsbehörden, Finanzämter, Polizei, Gerichte, Widerspruchs- und Aufsichtsbehörde), Kfz-Versicherungsgesellschaften, Träger der Sozialhilfe, Auskunftsberechtige zur Verfolgung von Rechtsansprüchen und andere berechtigte Stellen sowie an zuständige Stellen anderer EU-Staaten übermittelt, soweit dies erforderlich ist. Eine Datenübermittlung an Drittländer (außerhalb der EU) findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Die nach § 33 Absatz 1 und 2 StVG gespeicherten Daten sind in den Fahrzeugregistern spätestens zu löschen, wenn sie für die Aufgaben nach § 32 StVG nicht mehr benötigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch alle zu dem betreffenden Fahrzeug gespeicherten Daten gelöscht werden (§ 44 StVG i.V.m. § 45 FZV).
Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese aus folgender Quelle (Art. 14 EU-DSGVO): Kraftfahrtbundesamt, Hauptzollamt, Gewerberegister, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Einwohnermeldeamt.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Abs. 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Kfz-Wunschkennzeichen
Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Dresden
Besucheranschrift
An der Kreuzkirche 6
2. Etage, Zimmer 231
01067 Dresden
Telefon
0351-4881906
E-Mail
datenschutzbeauftragter@dresden.de
Postanschrift
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Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Datenschutzbeauftragter
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf die Reservierung eines Wunschkennzeichens und die Verwaltung des Fahrzeugbestandes im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Dresden.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der oben genannten Aufgabe. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Gesetzliche Grundlage der Datenerhebung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einer Kennzeichenreservierung/Vorabzuteilung von Kennzeichen für eine spätere Zulassung eines Fahrzeuges ist nach den §§ 31 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 8 und §§ 30 ff. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Die Verarbeitung der Daten zur elektronischen Zahlungsabwicklung ist im Sächsischen E-Government-Gesetz i.V.m. der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung festgelegt.
Zweck der Datenerhebung
Ihre personenbezogenen Daten (Anrede, Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Mail-Adresse, Zahlungsdaten) werden für die von Ihnen gewünschte Reservierung eines Kennzeichens zur späteren Zulassung eines Fahrzeuges und damit der Verwaltung des Fahrzeugbestandes im örtlichen Fahrzeugregister der Landeshauptstadt Dresden verarbeitet. Die Zahlungsdaten (Name, Vorname, Kassenzeichen als Verwendungszweck, Zahlungsart, Mail-Adresse, Betrag, Kundennummer) werden zur Initiierung und Abwicklung der jeweiligen Zahlung verarbeitet. Nach Auswahl des gewünschten Zahlverfahrens erfasst der jeweilige Zahlungsdienstleister (GiroSolution GmbH für Kreditkarten Mastercard/VISA-Card und Giropay, paydirekt GmbH, PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.) kunden- und zahlungsbezogen Daten direkt von Ihnen zur Durchführung der jeweiligen elektronischen Zahlung.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Werden die benötigten Daten nicht bereitgestellt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Datenübermittlung
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an e-Government-Bezahlplattform e-Payment Bund Länder (ePayBL) beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste SID für die Initiierung und Abwicklung einer Zahlung. Weitere zahlungs- und personenbezogene Daten werden durch den - jeweils für den Zahlvorgang gewählten - externen Zahlungsdienstleister (GiroSolution GmbH für Kreditkarte Mastercard/VISA-Card und Giropay, paydirekt GmbH, PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.) für die weitere Durchführung der elektronischen Zahlung von Ihnen direkt erfasst und durch uns weder gespeichert noch weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung/Löschung der Daten
Die gespeicherten Daten werden automatisch gelöscht, wenn die Dauer der Reservierung abgelaufen ist. Bei Durchführung der Zulassung unter Verwendung des reservierten Kennzeichens werden die erhobenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur weiteren Aufgabenerfüllung im örtlichen Fahrzeugregister weiterverarbeitet (nach § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). In diesem Fall erfolgt die Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister spätestens, wenn sie für die Aufgaben nach § 32 StVG nicht mehr benötigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch alle zu dem betreffenden Fahrzeug gespeicherten Daten gelöscht (§ 44 StVG) i.V.m. § 45 FZV.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe h EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
Weitere Hinweise
Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung zu der Landeshauptstadt Dresden sowie zu Ihrer Information auf die Datenschutzerklärungen der Zahlungsdienstleister und -anbieter verwiesen: GiroSolution, Paydirekt, Paypal, Giropay, Mastercard, Visa.
Abt. Gewerbeangelegenheiten
Datenschutzinformationen Gewerbeangelegenheiten
Datenschutzinformationen bei Gewerbean-, -um-, und -abmeldung, Erlaubnisanträgen, Anträgen auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, Festsetzungen von Märkten, Messen und Festen, Anzeigen von Gaststättenbetrieben und Gewerbeauskünften und damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen sowie Gewerbeuntersagungs-, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf: Gewerbean-, -um-, und -abmeldung, Erlaubnisanträge, Anträge auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, Festsetzungen von Märkten, Messen und Festen, Anzeigen von Gaststättenbetrieben, Gewerbeauskünfte und alle damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen (bspw. Anzeigepflichten) sowie Gewerbeuntersagungs-, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Formular bzw. Verfahren. Die in Ihrem Antrag enthaltenen bzw. im Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich bzw. kann der Sachverhalt nicht erschöpfend aufgeklärt werden.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um der gesetzlich geforderten Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht sowie der gesetzlich geregelten Überwachungsfunktion nachzukommen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Gewerbeanzeige bzw. des Antrages nicht möglich bzw. kann der Sachverhalt nicht erschöpfend aufgeklärt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO i.V.m. §§ 14 Abs. 1, 5-9, 11, 29, 33a, c, d, i, 34, 34a, 34b, 34c, 34f, 34h, 34i, 35, 38, 55, 69 GewO, §§ 2,4,9 SächsGastG, §§ 48, 49 VwVfG
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck sowie die Überwachung der Gewerbeausübung und statistische Erhebungen verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Prüfung und Entscheidung Ihres Antrages erforderlich ist. Des Weiteren erfolgt auf entsprechenden Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister im Rahmen von § 14 Abs. 6 und 7 GewO. Die Daten der Auskunftsersuchenden werden aus diesem Zweck verarbeitet.
Dauer der Speicherung
Nach Abmeldung des Gewerbebetriebes bzw. Erlöschen der Erlaubnis werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Bei Festsetzungsverfahren gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese aus folgender Quelle (Art. 14 EU-DSGVO): Sächsisches Melderegister, Melderegister der Landeshauptstadt Dresden, elektronisches Handelsregister, Justizbehörden, Polizeidienststellen, Bundesamt für Justiz, Sozialversicherungs- und Rententräger, Finanzbehörden und Stadtkassenämter, bestimmte Register bei den Amtsgerichten, Körperschaften des öffentlichen Rechts (insbesondere Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer); bei Widerspruchsverfahren insbesondere auch Widerspruchsbehörden.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe h EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
Privacy information Business Matters
This information relates to Requests to register/change/deregister a business, permit requests, requests for itinerant trading cards, the establishment of markets, trade fairs and festivals, applications for hospitality businesses, commercial information and all related obligations (e.g. duties of disclosure), commercial prohibition proceedings, revocation and withdrawal procedures
The City of Dresden’s Data Protection Officer
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in accordance with Article 13 and 14 of the EU General Data Protection Regulation (EU-GDPR)
This information relates to: Requests to register/change/deregister a business, permit requests, requests for itinerant trading cards, the establishment of markets, trade fairs and festivals, applications for hospitality businesses, commercial information and all related obligations (e.g. duties of disclosure), commercial prohibition proceedings, revocation and withdrawal procedures.
Based on Art. 13 EU-GDPR, this information sheet details how your personal data is used in the aforementioned requests/forms or procedure. The personal data contained in your request or collected in the procedure are required by the Administrative Office for processing, and it is used only for this purpose. It is not possible to process requests without it or the facts cannot be fully clarified.
Responsibility
The entity responsible for processing data is the Administrative Office of the City of Dresden, Theaterstrasse 11-15, 01069 Dresden, email: ordnungsamt@dresden.de.
Purpose of the data collection, and legal basis
Data collection is required in order to comply with the legal duty of disclosure/duty to apply for permits as well as the legally regulated monitoring function. (Business application) Requests cannot be processed without this information or the facts cannot be fully clarified.
The legal basis for collecting and processing your data is: Art. 6 Para. 1e EU-GDPR in conjunction with Sections 14 Para. 1, 5-9, 11, 29, 33a, c, d, i, 34, 34a, 34b, 34c, 34f, 34h, 34i, 35, 38, 55, 69 of the German Industrial Code (GewO), and Sections 2,4,9 of the Saxon Act on Public Houses (SächsGastG), §§ 48, 49 VwVfG
Your data is only processed for this purpose, and to monitor business practices and collect statistics. As part of the administrative process, personal data is only sent to other departments of the City of Dresden or specialist external authorities insofar as this is legally stipulated or required in order to assess and decide on your application. Furthermore, information from the Commercial Register is provided upon request in accordance with Section 14 Para. 6 and 7 GewO. The data of the party requesting the information is processed for this purpose.
Storage duration
Once a commercial business has been deregistered or a permit has expired, your personal data will be stored for 10 years. In the case of assessment processes, the legally stipulated storage period is 30 years.
Data collection from other sources
If data is not collected from the subject, it will come from the following source (Art. 14 EU-GDPR): The Saxon civic register, the City of Dresden civic register, the electronic commercial register, judicial authorities, police stations, or the German Federal Office of Justice, Social insurance and pension institutions, tax authorities and city treasury offices, certain registers at the district courts, public corporations (in particular the Chamber of Crafts and the Chamber of Industry and Commerce); in the case of opposition proceedings, in particular also opposition authorities.
The rights of the subject in dealings with the controller
Personal data is processed in accordance with the provisions of the EU-GDPR. As a subject, you have the following rights:
- Right of access as per Art. 15 EU-GDPR,
- Right to rectify incorrect data as per Art. 16 EU-GDPR,
- Right to erasure (‘right to be forgotten’) as per Art. 17 EU-GDPR,
- Right to restriction of processing as per Art. 18 EU-GDPR,
- Right to object to processing as per Art. 21 EU-GDPR,
- Right to data portability as per Art. 20 EU-GDPR,
- Right to revocation if the data processing is based on consent. Application data processed up to the time of consent shall be considered legal.
The aforementioned rights may be restricted under Article 23 Paragraph 1 h EU-GDPR and special legal regulations.
The rights of the subject in dealings with the data protection supervisory agency
As a subject providing your personal data, you are entitled to lodge a complaint against this processing in accordance with Art. 13 Para. 2 d and Art. 77 Para. 3 EU-GDPR. The competent supervisory authority is the Saxon Data Protection and Transparency Officer.
Sicherheitsangelegenheiten
Datenschutzinformationen Luftfahrtangelegenheiten
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)1
Diese Informationen beziehen sich auf Datenerhebung im Zusammenhang mit luftverkehrsrechtlichen Vorgängen (Drohnen- und Ballonflüge, Hubschrauber- oder Zeppelinstarts-/landungen außerhalb genehmigter Flugplätze, Fallschirmspringen usw.) bzw. der Erteilung von sogenannten Unbedenklichkeitserklärungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/der Anzeige. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages/der Anzeige nicht möglich.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um das Erlaubnisverfahren durchführen zu können. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages/der Anzeige nicht möglich. Insbesondere ist die Datenerhebung erforderlich im Hinblick auf:
- Unbedenklichkeitserklärungen im Zusammenhang mit einem Antrag nach §§ 21a oder b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) bei der Landesdirektion Sachsen als obere Luftverkehrsbehörde
- Unbedenklichkeitserklärung für Außenstarts und -landungen von Hubschraubern/Heißluftballons § 18 Abs. 1 LuftVO
- Unbedenklichkeitserklärungen für Landungen von Fallschirmspringern und Gleitschirmspringern gemäß § 18 Abs. 2 LuftVO
- Unbedenklichkeitserklärungen für das Auflassen von Fesselballons sowie Drachen und Schirmdrachen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 LuftVO
- die Anzeigenbearbeitung im Sinne des Abschnitts III. Nr. 5 der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Erteilung der Betriebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle gemäß § 21a LuftVO und Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten gemäß § 21b LuftVO für den Freistaat Sachsen (Allgemeinverfügung unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle) bzw. die Beurteilung, ob der Betrieb des Fluggerätes zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung untersagt werden muss.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1 und 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 21 a und b LuftVO (i. V. m. der Allgemeinverfügung unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle).
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergeben werden an: Umweltamt, Amt für Hochbau- und Immobilienwirtschaft, Straßen- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, Polizei, Landesdirektion Sachsen als obere Luftverkehrsbehörde.
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU).
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO): Landesdirektion Sachsen als obere Luftverkehrsbehörde.
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Art. 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 d) bzw. Art. 77 Abs. 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
1 Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen ordnungsrechtliche Bestattungen
Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Dresden
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An der Kreuzkirche 6
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01067 Dresden
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Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Datenschutzbeauftragter
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)1
Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Bestattungen bzw. der Durchsetzung der Bestattungs- und Kostentragungspflicht bei Alleinverstorbenen2 gemäß dem Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um im Falle eines Sterbefalles, bei dem der hierzu notwendige Bestattungsauftrag seitens Angehöriger oder hierzu Verantwortlicher unterbleibt, die notwendigen Schritte, insbesondere die Beauftragung einer Bestattung inklusive Festsetzung des Kostenschuldners, einleiten zu können. Ist eine bestattungspflichtige Person im Sinne des § 10 Abs. 1 und 2 SächsBestG nicht vorhanden oder nicht rechtzeitig zu ermitteln oder kommt diese Person der Pflicht nicht nach und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen für die Bestattung zu sorgen. Die Datenerhebung ist für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich und erfolgt nur für diesen Zweck.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU- DSGVO in Verbindung mit §§ 10, 11, 18 und 19 SächsBestG.
Datenübermittlung
Ihre Daten werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergeben werden an: Amtsgericht Dresden (Nachlassgericht), Stadtkasse und Standesamt der Landeshauptstadt Dresden. Bei Vorliegen eine Gesamtschuldnerschaft im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 SächsBestG können die personenbezogenen Meldedaten an die beteiligten kostentragungspflichtigen Personen übermittelt werden.
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU).
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO): Amtsgericht Dresden (Nachlassgericht), Meldebehörden und Standesämter (bundesweit), Senioren- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Auskünfte von Dritten, gesetzliche Vertreter und Polizeidienststellen.
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation des Vorganges erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Art. 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 d) bzw. Art. 77 Abs. 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
1 Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
2 Hinsichtlich der Daten der Verstorbenen selbst findet die EU-DSGVO keine Anwendung.
Datenschutzinformationen Jagdrecht
Datenschutzinformationen zu jagdrechtlichen Erlaubnissen und der Bearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung infolge Ihres Antragstellung auf jagdrechtliche Erlaubnisse und der Bearbeitung sonstiger jagdrechtlicher Vorgänge (insbesondere: Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Vorgang.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist erforderlich, um der gesetzlich übertragenen Pflicht zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), dem Sächsischen Jagdgesetz (SächsJagdG), der Sächsischen Jagdverordnung (SächsJagdVO) nachzukommen und erfolgt nur für diesen Zweck. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages und anderer damit in Zusammenhang stehenden jagdrechtlicher Vorgänge nicht möglich. Insbesondere ist die Datenerhebung und -übermittlung für die Prüfung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 BJagdG unabdingbar.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU- DSGVO in Verbindung mit §§ 15, 16, 17 BJagdG.
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden nur für die erforderlichen Zwecke verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können weitergegeben werden an: Polizeidienststellen, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden, Ausländerbehörden, Staatsbetrieb Sachsenforst, die Jagdgenossenschaften, Steuer- und Stadtkassenamt, andere Jagdbehörden.
Die Weitergabe Ihrer Daten ist notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, oder aber auch um notwendige Informationen zur Bearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen Jagdbehörden Informationspflichten zum Beispiel an das Bundeszentralregister. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Ebenso haben die Rechtsaufsichtsbehörden ein Auskunftsrecht.
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU).
Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten über das Jagdwesen werden frühestens 20 Jahre, die erhobenen Daten über die Jagdbezirke, Jagdgenossenschaften, Jagdpachtverträge und Jagdscheine frühestens 30 Jahre nach Erledigung des Verwaltungsvorganges gemäß der Aktenordnung der Landeshauptstadt Dresden gelöscht. Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO): Polizeidienststellen, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden, Ausländerbehörden.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Unterbringungen gem. SächsPsychKG
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Prüfung von (sofortigen) vorläufigen Unterbringungen nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist für die Prüfung von Anordnungen und des Vollzugs von Maßnahmen und der Unterbringung von psychisch kranken Menschen, die infolge einer psychischen Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich und gegenwärtig gefährden oder eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr für bedeutende Rechtsgüter anderer darstellen und die Gefahr nicht auf andere Weise abwendbar ist, erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c), d) und e) EU- DSG-VO in Verbindung mit insbesondere §§ 10, 13, 17 und 18 Abs. 1 SächsPsychKG.
Datenübermittlung
Ihre Daten werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Die erhobenen Daten können an das Amtsgericht Dresden (Betreuungsgericht), Gesundheitsämter, andere zuständige Verwaltungsbehörden, Polizeidienststellen und psychiatrische Krankenhäuser übermittelt werden.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (außerhalb der EU) findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten werden frühestens 10 Jahre nach Erledigung des Verwaltungsvorganges gelöscht.
Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO): Amtsgericht Dresden (Betreuungsgericht), Gesundheitsämter, andere zuständige Verwaltungsbehörden, Polizeidienststellen, gesetzlichen Vertretern und psychiatrische Krankenhäuser.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Sprengstoffrecht
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung im Rahmen der Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Anträge und sonstiger Vorgänge (insbesondere: Ausstellung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen nach § 27 SprengG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 31 der 1. SprengV, Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb und das Abbrennen von Pyrotechnik nach § 24 Abs. 1 SprengV, Sprenganzeigen nach § 1 der 3. SprengV).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Vorgang. Die erhobenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um der gesetzlich übertragenen Pflicht zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1., 2. und 3. SprengV) nachzukommen und erfolgt nur für diesen Zweck. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages/der Anzeige und anderer damit in Zusammenhang stehenden sprengstoffrechtlicher Vorgänge nicht möglich. Insbesondere ist die Datenerhebung und –übermittlung für die Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung nach § 8 SprengG unabdingbar.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU-DSGVO in Verbindung mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1., 2. und 3. SprengV).
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden nur für die erforderlichen Zwecke verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergegeben werden an: Polizeidienststellen, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden, Gewerbeaufsichtsamt, Brand- und Katastrophenschutzamt, Steuer- und Stadtkassenamt, untere Naturschutzbehörde, untere Forstbehörde, Straßen- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Dresden, Landesdirektion Sachsen, andere Sprengstoffbehörden.
Die Weitergabe Ihrer Daten ist notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, oder aber auch um notwendige Informationen zur Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen unteren Sprengstoffbehörden Informationspflichten zum Beispiel an das Bundeszentralregister. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Ebenso haben die Rechtsaufsichtsbehörden ein Auskunftsrecht.
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU).
Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten über das Sprengstoffwesen in der Landeshauptstadt Dresden werden frühestens 10 Jahre nach Erledigung des Verwaltungsvorganges gelöscht.
Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO): Polizeidienststellen, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Waffenrecht
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Anträgen und sonstigen waffenrechtlichen Vorgängen (insbesondere: Ausstellung von Waffenbesitzkarten nebst Vornahme von Ein- und Austrägen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Ausstellung des (kleinen) Waffenscheins, Erteilung von Munitionserwerbsscheinen, Waffenhandels- und Herstellungserlaubnisse, Waffenaufbewahrung, Schießstätten und Schießerlaubnisse).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Vorgang.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um der gesetzlich übertragenen Pflicht zur Ausführung des Waffengesetzes (WaffG) nachzukommen und erfolgt nur für diesen Zweck. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages und anderer damit in Zusammenhang stehenden waffenrechtlichen Vorgänge nicht möglich. Wesentliche Zwecke der Datenerhebung sind:
- § 10 Abs. 1 WaffG: Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen,
- § 13 Abs. 3 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken,
- § 14 Abs. 4 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen,
- § 17 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler,
- § 18 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige,
- § 19 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen,
- § 20 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls,
- § 28 WaffG: Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU- DSGVO in Verbindung mit §§ 43, 44, 44a Waffengesetz (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), der Allgemeinen Vorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und dem Nationalen Waffenregistergesetz (NWRG).
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden nur für die erforderlichen Zwecke verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergegeben werden an: Meldebehörden, Steuer- und Stadtkassenamt, Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen, Bundesverwaltungsamt, Landesdirektion Sachsen, Sächsische Staatsministerium des Inneren, Nationales Waffenregister, andere Waffenbehörden, Schießsportverbände, schießsportliche Vereine.
Die Weitergabe Ihrer Daten ist notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, oder aber auch um notwendige Informationen zur Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen Waffenbehörden Informationspflichten zum Beispiel an das Bundeszentralregister aber auch dem Nationalen Waffenregister. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Ebenso haben die Rechtsaufsichtsbehörden ein Auskunftsrecht.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Im Falle der Erstellung einer Ausfuhrgenehmigung für Waffen nach § 31 WaffG findet eine Datenübermittlung an Drittländer (außerhalb der EU) statt. Diese Datenübermittlung ist zulässig nach Art. 49 Abs. 1 d) EU-DSGVO.
Dauer der Speicherung
Gemäß § 44a WaffG gelten für waffenrechtliche Vorgänge Mindestaufbewahrungsfristen. Diese betragen für Waffenherstellungsbücher mindestens 30 Jahre, mindestens 20 Jahre bei waffenrechtlichen Erlaubnissen und Waffenhandelsbüchern und mindestens 5 Jahre im Falle der Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender Eignung. Im Weiteren gelten die Aufbewahrungspflichten § 17 Abs. 6 Satz 2 und 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) für übernommene Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbücher. Entsprechend der Mindestaufbewahrungsfristen werden Ihre Daten gespeichert.
Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Datenerhebung aus anderer Quelle
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO): Polizeidienststellen, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs.1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Versammlungen und Veranstaltungen
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Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung auf einer öffentlichen oder privaten Fläche auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag/Vorgang. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um das (insbesondere straßenverkehrsrechtliche) Erlaubnisverfahren durchführen zu können bzw. zur Prüfung des Erlasses von Beschränkungen oder gegebenenfalls einer Verbotsverfügung durch die Landeshauptstadt Dresden als Polizeibehörde. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Insbesondere ist die Datenerhebung erforderlich im Hinblick
- auf die Koordinierung der Veranstaltungsangelegenheiten durch die Veranstaltungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden mit der Folge, dass Ihr Antrag an die zuständigen Fachämter zwecks Stellungnahme oder zwecks selbständiger Erteilung entsprechender Erlaubnisse gereicht wird.
- auf die Beurteilung, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Veranstaltungsdurchführung entgegenstehen bzw. dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von der Veranstaltung ausgehen.
- die Abstimmung mit weiteren Sicherheitsbehörden bzgl. des Sicherheitskonzeptes.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Artikel 6 Abs. 1 c) EU-DSGVO in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz.
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergeben werden an: Straßen- und Tiefbauamt, Umweltamt, Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, Bauaufsichtsamt, Brand- und Katastrophenschutzamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Polizeidirektion Dresden.
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU).
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages/Vorganges erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Versammlungsanzeigen
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)*
Diese Informationen beziehen sich auf die Anzeige einer Versammlung gemäß dem Sächsischen Versammlungsgesetz (SächsVersG).
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Formular. In diesem Antrag der Stadt Dresden werden personenbezogene Daten erhoben. Die in Ihrer Anzeige enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Erhebung der Daten ist notwendig, um der gesetzlich geforderten Anzeigepflicht nachzukommen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Zweck der Datenerhebung und –verarbeitung ist insbesondere die Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters sowie die Beurteilung, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Durchführung der angezeigten Versammlung entgegenstehen.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Sächsisches Versammlungsgesetz.
Datenübermittlung
Sämtliche personenbezogene Angaben werden nur für den Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergegeben werden an: Straßen- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, Bußgeldbehörde, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Polizeidirektion Dresden, Landesamt für Verfassungsschutz, Anlieger der jeweiligen Versammlungsörtlichkeit, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Landesdirektion Sachsen, Sächsische Staatsministerium des Inneren, Dresdner Verkehrsbetriebe, Freistaat Sachsen bei Flächen im Eigentum des Freistaates. Die Weitergabe Ihrer Daten ist notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, oder aber auch um notwendige Informationen zur Bearbeitung versammlungsrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen Versammlungsbehörden auch Informationspflichten zum Beispiel an das Landesamt für Verfassungsschutz. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Ebenso haben die Rechtsaufsichtsbehörden ein Auskunftsrecht.
Eine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU) findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-DSGVO. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO,
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Antragsdaten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Es bestehen ggf. Einschränkungen der genannten Rechte gemäß Artikel 23 Abs. 1 h) EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Als betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, haben Sie das Recht auf Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Absatz 3 EU-DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
* Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Datenschutzinformationen Lotterie oder Ausspielung
Datenschutzinformationen für die Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung (Tombola).
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gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)1
Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung im Zusammenhang mit der Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung (Tombola) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.
Auf der Grundlage von Art. 13 EU-DSGVO informieren wir Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der oben genannten Anzeige/dem Vorgang. Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Ordnungsamt für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich.
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Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist notwendig, um das Anzeigeverfahren durchführen zu können. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich. Insbesondere dient die Datenerhebung zur Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Allgemeinen Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen erfüllt sind und damit die Anzeigebestätigung erteilt werden kann.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist: Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 12 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i. V. m. §§ 17, 18 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielvertrag (SächsGlüStVAG) sowie der Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen - Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott).
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergeben werden an: Finanzbehörden, Landesdirektion Sachsen als obere Glücksspielaufsichtsbehörde.
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU).
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
1 Sollte das von der Behörde geführte Verfahren in ein konkretes Ordnungswidrigkeitenverfahren übergehen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 ff. Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschiften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Abs. 1 OWiG sowie § 500 StPO.
Gemeindlicher Vollzugsdienst
Datenschutzinformationen Gemeindlicher Vollzugsdienst
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Datenschutzinformation des Gemeindlichen Vollzugsdienstes gem. § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 11 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz (SächsDSUG)
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst bestehen keine In-formationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten von betroffenen Bürger oder über betroffene Bürger bei einer dritten Stelle. Die DSGVO enthält in Art. 23 Abs. 1 eine Ausnahmevorschrift, nach der der Gesetzgeber der einzelnen EU-Staaten durch eine Gesetzgebungsmaßnahme eine entsprechende Beschränkung formulieren kann. Diese Beschränkung der Informationspflichten muss gem. Art. 23 Abs. 1 Buchstabe h) i.V.m. Buchstabe c) den Kontroll- und Ordnungsfunktionen dienen, welche mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind und die öffentliche Sicherheit sicherstellen sollen. Da der Gesetzgeber in §§ 1 und 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf die Datenschutzgesetze der Länder verweist, kommt hier das Sächsische Datenschutz-Umsetzungsgesetz (SächsDSUG), das Sächsische Datenschutz-Durchführungsgesetz (SächsDSDG) sowie weitere spezialgesetzliche Datenschutzvorschriften des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) und des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) zur Anwendung.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11-15, 01069 Dresden, E-Mail: ordnungsamt@dresden.de.
Zweck der Datenerhebung und gesetzliche Grundlage
Die Datenerhebung ist erforderlich für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, den damit im Zusammenhang stehenden Ermittlungen sowie für die Einleitung und Bearbeitung von Verwaltungsverfahren die durch gesetzliche Aufgabenverteilung dem Gemeindlichen Vollzugsdienst zugewiesen sind. Eine Datenerhebung kann erfolgen durch den Außendienst, durch die Führungs- und Einsatzzentrale sowie den Zentralen Innendienst des Gemeindlichen Vollzugsdienstes
Soweit also der Gemeindliche Vollzugsdienst personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben verarbeitet, bei denen ein Ordnungswidrigkeitenbezug nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, ist der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet. Der Umsetzung dieser EU-Richtlinie dient das SächsDSUG, auf dessen Vorschriften sowie auf die Vorschriften des SächsPVDG wiederum § 40 Abs. 1 SächsPBG verweist.
Des Weiteren dürfen gem. § 80 Abs. 7 SächsPVDG in entsprechender Anwendung zur Vorgangsverwaltung oder zur zeitlich befristeten Dokumentation behördlichen Handelns, Daten durch eine Polizeibehörde gespeichert und zu diesem Zweck weiterverarbeitet werden.
Verarbeitet der Gemeindliche Vollzugsdienst im Übrigen gem. § 40 Abs. 2 SächsPBG personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben bei denen von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass das polizeibehördliche Handeln nicht zugleich auch der Verhütung von Ordnungswidrigkeiten dient, ist der Anwendungsbereich der DSGVO und der §§ 95, 96 SächsPVDG sowie des SächsDSDG eröffnet. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach § 3 i.V.m. § 2 SächsDSDG. Rechtsgrundlage für die Erhebung von personenbezogenen Daten von Personen, die nicht selbst einer Ordnungswidrigkeit verdächtig sind, bildet §§ 136b Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OwiG. Gem. § 8 Abs. 1 SächsDSDG ist die Informationspflicht beschränkt, wenn dies zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten notwendig ist.
Datenübermittlung
Im Rahmen der Verfolgung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, den damit im Zusammenhang stehenden Ermittlungen sowie den eingeleiteten Verwaltungsverfahren werden personenbezogene Daten in dem Umfang an andere Fachämter der Landeshauptstadt Dresden oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergegeben werden an: Justiz Sachsen, Polizeidirektion Dresden, Abteilungen des Ordnungsamtes Dresden sowie andere Fachämter der Stadt Dresden (z.B. Straßen- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, Umweltamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Bauaufsichtsamt, Stadtkasse, Brand- und Katastrophenschutzamt, Bürgeramt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) und weitere externe Fachbehörden weitergegeben werden.
Eine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU) findet nicht statt.
Rechte der Betroffenen gegenüber dem Verantwortlichen
Als Betroffener haben Sie folgende Rechte aus §§ 55 ff. BDSG, §§ 11 ff. SächsDSUG, §§ 7 ff. SächsDSDG:
- Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
- Auskunftsrecht
- Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
Dazu wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst im Ordnungsamt.
Recht der Betroffenen gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Jeder Betroffene kann sich an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch eine öffentliche Stelle in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt worden zu sein.