Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/nachbeurkundung.php 02.08.2024 14:39:34 Uhr 22.12.2024 07:25:10 Uhr |
Nachbeurkundung
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?
Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- oder staatenlos mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland,
- heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland,
- oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
ist.
- Bei Geburt: Die Person, deren Geburt im Ausland nachbeurkundet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der Voraussetzungen erfüllen.
- Bei Tod: Die verstorbene Person musste eine der Voraussetzungen erfüllen.
- Bei Eheschließung: Einer der Ehegatten muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der Voraussetzungen erfüllen.
Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Welche Kosten fallen an und wie wird bezahlt?
Die standesamtlichen Gebühren richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 58, 75 des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses (SächsKVZ).
Haben Sie einen Termin im Standesamt, ist die Bezahlung der Gebühren ausschließlich per Kartenzahlung bzw. mit Mobilgerät und auch kontaktlos möglich. Ihre Zahlung mit einer Girocard (Maestro oder V-Pay) wird favorisiert, ist aber auch mit einer Kreditkarte (Masercard oder Visa) möglich.
Datenschutz im Standesamt
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Nachbeurkundung
Geburt und Sterbefall
Landeshauptstadt Dresden
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Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten und Sterbefälle
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Öffentlicher Personennahverkehr
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Telefon
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Fax 0351-4886753
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nachbeurkundung Eheschließung
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