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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/nachbeurkundung.php 23.04.2025 14:34:15 Uhr 16.05.2025 02:06:24 Uhr

Nachbeurkundung

Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben? Es ist möglich dies in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren hier in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.

Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.


Zuständige Stelle

Nachbeurkundung

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Grundsatz und Recht


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Goetheallee 55
01309 Dresden


Themenstadtplan

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Telefon 0351-488 8801
E-Mail 3351@dresden.de
Website www.dresden.de | Sachgebiet Grundsatz und Recht


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Öffnungszeiten

Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.