Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/freizuegigkeitsbescheinigung_d115.php 13.11.2015 11:55:16 Uhr 21.11.2024 18:18:48 Uhr |
Freizügigkeitsberechtigung, Voraussetzungen
Staatsangehörige der Schweizerischer Eidgenossenschaft sind durch das Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz Unionsbürgern gleichgestellt.
Voraussetzungen für eine gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeitsberechtigung erfüllen
- Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen
- Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene Selbständige)
- Unionsbürger, welche, ohne sich niederzulassen, als selbständige Erwerbstätige Dienstleistungen erbringen wollen und sie zu deren Erbringung berechtigt sind (Berufsausübungserlaubnis)
- Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen
- nicht erwerbstätige Unionsbürger unter der Bedingung, dass der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht
- Familienangehörige (EU und sonstige) von Unionsbürger unter der Bedingung, dass der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht – als Familienangehörige gelten Ehegatten und Kinder (bis 21) sowie Eltern und Kinder, denen der Unionsbürger zum Unterhalt verpflichtet ist
- Unionsbürger und ihre Familienangehörige, welche ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben
Ein Daueraufenthaltsrecht wird spätestens erworben, wenn sich die o.g. Personen seit 5 Jahren rechtmäßig ununterbrochen im Bundesgebiet nach Maßgabe des Freizügigkeitsrechts aufgehalten haben.
Benötigte Dokumente
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Lichtbild
aktuell, biometrisch
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gültiges Ausweisdokument
Reisepass oder Personalausweis gültig, mit Kopie
Optionale Dokumente
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Eheurkunde
ist optional bei Familienangehörigen erforderlich
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Geburtsurkunde
ist optional bei Familienangehörigen erforderlich
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Arbeitsvertrag
bei Arbeitsnehmern Vorlage eines Arbeitsvertrags; zusätzlich wird bei Unionsbürgern aus den osteuropäischen Beitrittsstaat bis 30.04.2011 eine Arbeitserlaubnis EU benötigt – diese wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgegeben mit Kopie
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Steuernummer
bei Selbständigen
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Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
Kopien der letzten 3 Lohn-bzw. Gehaltsbescheinigungen
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Nachweis einer Betriebsstätte / Firmensitz
bei Selbstständigen
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Nachweis über erste Aufträge / Honorarabrechnungen
bei Selbstständigen
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Nachweis über erste Aufträge / Honorarabrechnungen
in Kopie
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Nachweis über Krankenversicherungsschutz
bei Nichtselbstständigen
Benötigte Formulare
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
Erstmalige Erteilung von Bescheinigungen an Personen unter dem 21. Lebensjahr ist gebührenfreiDurchschnittliche Gebühren: 8,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung, Girocard