Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erschliessung-bestaetigung.php 18.10.2021 15:12:49 Uhr 22.12.2024 06:05:43 Uhr |
Erschließung, Bestätigung der Gemeinde
Die Bestätigung der Gemeinde für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung ist ein Bestandteil der Aufgaben des Stadtplanungsamtes, Abteilung Kooperative Baulandentwicklung. Die Stadt bescheinigt den Bauwilligen auf Antrag dass die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende ausreichende Löschwasserversorgung spätestens bei Nutzungsbeginn gesichert sind.
Es wird ebenfalls geprüft und bestätigt ob der Anschluss des Grundstückes an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche gesichert ist und ob in dem Bebauungsplan die Seveso-III-Richtlinie beachtet wurde.
Zu den einzureichenden Unterlagen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie Informationen hier: Informationsblatt: Bestätigung der Gemeinde
Benötigtes Formular
Folgender Link informiert Sie über die weiteren Aufgaben des Sachgebietes Städtebauliche Verträge/Erschließung
Die Gebiete, in denen Bebauungspläne bestehen oder aufgestellt werden, finden Sie im
Informationen, zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen finden Sie unter Aktuelle Offenlagen
Spezielle Auskünfte zu einzelnen Bebauungsplänen geben die Abteilungen Stadtplanung Stadtgebiet und Stadtplanung Innenstadt.
Spezielle Auskünfte zur Erschließung erteilt das Sachgebiet Städtebauliche Verträge/Erschließung der Abteilung Kooperative Baulandentwicklung