Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/elektronische-signatur.php 06.04.2022 15:03:51 Uhr 22.12.2024 19:46:14 Uhr |
Elektronische Unterschrift
Elektronische Anträge und Formulare unterschreiben
Die Landeshauptstadt Dresden bietet viele Anträge und Formulare im Internet an, so dass sie online nicht nur ausgefüllt, sondern auch direkt eingereicht werden können. Auf Papier gehört unter fast jedes Dokument eine Unterschrift, auch online müssen viele Anträge unterschrieben werden. Doch wie funktioniert das? Wie können Sie sich als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen im Internet gegenüber Behörden und Ämtern ausweisen?
Eine elektronische Signatur oder Unterschrift bestätigt, dass der Absender eines elektronischen Dokuments, Formulars oder anderen Schriftstücks für das einsteht, was er übermittelt. Wann genau eine elektronische Unterschrift gebraucht wird, legen Fachgesetze fest – sie regeln die so genannte Schriftformerfordernis.
Ob für einen Antrag oder ein Formular eine (elektronische) Unterschrift gebraucht wird, steht in der Beschreibung zum jeweiligen Antrag, den Sie ausfüllen möchten.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einer elektronischen Unterschrift, damit die Schriftformerfordernis erfüllt werden kann. Eine ist für Bürgerinnen und Bürger gedacht und die andere für Unternehmen.
Bürgerinnen und Bürger: Online-Ausweis in Verbindung mit Smartphone-App oder Lesegerät
Füllen Sie online einen Antrag, der eine Unterschrift benötigt, als natürliche Person (z.B. als Bürgerin/Bürger) aus, benötigen Sie ein Identitätsdokument mit Online-Ausweisfunktion. Seit einigen Jahren ist dies ganz einfach der Personalausweis. Wenn Sie also einen aktuellen Personalausweis haben, verfügt dieser über die Online-Ausweisfunktion.
Wie genau das funktioniert und was Sie brauchen, lesen Sie hier: Online-Ausweisfunktion
EU-Bürgerinnen und -Bürger mit ausländischem Personalausweis können über die Beantragung der eID-Karte die Online-Ausweisfunktion für die gleichen Dienstleistungen verwenden.
Unternehmen: qualifizierte elektronische Signatur in Verbindung mit Signatursoftware
Möchten Sie als juristische Person (z.B. als Firma) einen Antrag unterzeichnen, benötigen Sie eine geeignete Ausstattung zum elektronischen Unterschreiben (qualifizierte elektronische Signatur, QES). Grundsätzlich benötigen Sie:
- eine Signatursoftware (welche im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert sein muss)
- eine geeignete Signatur-Chipkarte
- einen geeigneten Chipkarten-Leser
Qualifizierte Anbieter und detaillierte Informationen zur Beschaffung und Anwendung der QES finden Sie unter diesem Link.
Online-Antrag auch ohne Online-Ausweis oder qualifizierte elektronische Signatur einreichen
Verfügen Sie nicht über eine der soeben genannten Lösungen, besteht jederzeit die Möglichkeit, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken, per Hand zu unterschreiben und per Post an den Antragsempfänger zu senden. Bitte beachten Sie, dass dieser Weg eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Bei Fragen rund um die technische Einrichtung und Anwendbarkeit wenden Sie sich bitte an den Hersteller der genutzten Signaturlösung