Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ehrenamtskarte.php 25.05.2020 14:02:39 Uhr 22.12.2024 17:16:17 Uhr |
Ehrenamtskarte beantragen
Beantragung von Ehrenamtskarten
Eine attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Sie würdigt in allen sächsischen Regionen das bürgerschaftliche Engagement. Daneben bieten zahlreiche Kooperationspartner den Inhabern der Sächsischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen an, zum Beispiel Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Kooperationspartner im Programm Sächsische Ehrenamtskarte sind durch einen Aufkleber mit dem Ehrenamtskarten-Motiv erkennbar, der beispielsweise am Eingang oder an der Kasse der teilnehmenden Institution auf das Angebot hinweist.
Gültigkeit
Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt vom 1. Januar 20022 bis 31. Dezember 2024
Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Sächsische Ehrenamtskarte können alle Engagierte beantragen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
- Umfang: wöchentlich mindestens 3 Stunden (sofern das Engagement corona-bedingt vorübergehend reduziert werden musste, kann dies bei der Stundenangabe unberücksichtigt bleiben.)
- Mindestalter: 14 Jahre
- Der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegt im Freistaat Sachsen.
Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages.
Trägerorganisation kann sein:
- Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinde,
- Stiftung beziehungsweise Verband oder Verein, soweit als gemeinnützig anerkannt,
- Gemeinde und Gemeindeverband
Wo wird die Ehrenamtskarte beantragt?
Der Antrag ist vom Ehrenamtlichen oder der Trägerorganisation bei der Gemeinde zu stellen, in der der Ehrenamtliche seinen Hauptwohnsitz hat.
Der vollständig ausgefüllte und durch die Trägerorganisation bestätigte Antrag kann in jedem Bürgerbüro abgegeben werden. Er wird an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet.
Die Ehrenamtskarte wird dem Ehrenamtlichen per Post zugeschickt.