Hinweis: Statt gut erhaltene Möbel zu entsorgen, sprechen Sie mit dem Sozialen Möbeldienst, ob dieser dafür Bedarf hat: Telefon 0351-8941020, E-Mail: moebel@sufw.de
Dresdner Haushalte, die einen gültigen Dresden-Pass besitzen, können einmal im Jahr vier Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei zu Hause abholen und entsorgen lassen. Voraussetzung für die kostenfreie Sperrmüllabholung ist eine Antragstellung beim Sozialamt. Das Sozialamt löst daraufhin einen Auftrag im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft aus. Die Kosten für eine Standardabholung werden vom Sozialamt bezahlt.
Abfall-Info-Telefon: 03 51/ 48 89 63 3
Umfang der Sperrmüllabholung
Sie können pro Haushalt einmal im Kalenderjahr maximal vier Kubikmeter Sperrmüll abholen lassen. Zur Orientierung: Eine Drei-Sitzer-Couch oder ein zwei Meter langer Kleiderschrank ergeben zerlegt jeweils einen Kubikmeter gepressten Sperrmüll. Elektronische Teile sind zu entnehmen und separat zu entsorgen.
Prüfen Sie vorher, ob Sie Gebrauchtwaren zur weiteren Verwendung an andere abgeben können.
Nicht erlaubt sind Verpackungsabfälle, Haushaltsgroßgeräte, Elektro- und Elektronikgeräte, Kraftfahrzeugteile, Reifen, Metallschrott und Bauabfälle.
Ablauf der Sperrmüllabholung
Der beauftragte Entsorger teilt Ihnen innerhalb von vier Wochen per Post den Abholtermin mit. Die vorherige Bearbeitung im Sozialamt dauert wenige Tage. Für eine ordnungsgemäße Bereitstellung des Sperrmülles, entsprechend Ihrer Angaben, sind Sie als Besteller verantwortlich. Bitte stellen Sie die Gegenstände bis zur angegebenen Uhrzeit am Tag der Abholung vor das Grundstück der Abholadresse, maximal zehn Meter entfernt zur Straße, unfallsicher und verladebereit ab.
Bitte blockieren Sie dabei nicht die Gehwege. Stellen Sie mehr als vier Kubikmeter Sperrmüll oder andere Abfälle bereit, werden diese nicht mitgenommen. Falls dieser Fall eintritt, beräumen Sie diese Sachen zügig, da Sie sonst einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten können.
Kostenpflichtige Abholung aus der Wohnung oder dem Keller
Die Abholung aus der Wohnung oder dem Keller ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung des beauftragten Entsorgers. Der beauftragte Entsorger kontaktiert Sie zu den Kosten vorab. Danach können Sie entscheiden, ob Sie diese Leistung bestellen wollen. Der Sperrmüll muss auch bei der Abholung aus der Wohnung oder dem Keller soweit demontiert werden, dass eine Abholung durch zwei Personen sicher möglich ist. Sie erhalten nach der Abholung per Post eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Diese wird nicht vom Sozialamt übernommen.
Zuständige Organisationseinheiten