Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7604.php 02.07.2024 23:10:53 Uhr 03.12.2024 18:13:05 Uhr |
Abt. Wohngeld/ Bildung und Teilhabe/ DD-Pass
Wohngeld
Service-Telefon: 0351-4881301
Für allgemeine Fragen zum Wohngeld, Heizkostenzuschuss oder zur Wohngeldreform 2023.
Die Sachgebiete Wohngeldbewilligung sind für die Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen als Zuschuss zu den Wohnkosten einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter von Wohnungen bzw. Inhabern von selbstgenutzten Wohneigentum und Heimbewohnern zuständig. Für die Gewährung von Wohngeld sind die Regelungen und das Zusammenwirken des Wohngeldgesetzes und der Sozialgesetzbücher maßgebend. Darüber hinaus beraten die Sachgebiete zu allen wohngeldrelevanten Anliegen.
Antragsannahme
Die Annahme und Bearbeitung von Anträgen, unabhängig von der Art des Antrags, erfolgt an zwei Standorten: Junghansstraße 2 und Ferdinandplatz 1. Dabei ist das Stadtgebiet in Dresden-Ost und Dresden-West aufgeteilt (siehe Karte).
Bildung und Teilhabe
Service-Telefon: 0351-4884815
Mit Einführung des Bildungspaketes ab dem Jahr 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe geltend machen. Das Sachgebiet Bildung und Teilhabe ist für Umsetzung der Leistungsansprüche der Arbeitslosengeld II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger zuständig.
Das Bildungspaket umfasst folgenden Leistungskatalog:
- tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge in den Kindertageseinrichtungen,
- Leistungen zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (insofern nicht im Regelsatz bereits enthalten),
- Aufwendungen für Schülerbeförderung,
- angemessene Lernförderung,
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Dresden-Pass
Service-Telefon: 0351-4884848
Der Dresden-Pass berechtigt zum kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, zur kostenlosen Mietrechtsberatung sowie zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.