Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wird verlängert, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen, die maßgeblich für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis waren, weiter vorliegen (siehe Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen).
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ebenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, welche die Ausländerbehörde selbstständig einholt.
Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass der Arbeitsvertrag weiter Gültigkeit hat.
Die Landeshauptstadt Dresden ist Partner im Pilotprojekt AKZESS. Im Rahmen dieses Projektes sollen Arbeitnehmer, welche einer Beschäftigung nachgehen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen können Sie unter http://www.zuwanderung.sachsen.de/akzess erhalten.
Beschäftigung Hochqualifizierter
Beruflich hochqualifizierte Ausländer sind z. B. Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobener Funktion sowie Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung. Hier kann die Ausländerbehörde in besonderen Fällen sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis im Anschluss an das Visum erteilen. Die Ehegatten und noch nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie sind auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Benötigte Dokumente
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Reisepass
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Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
letzte 3 Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen
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Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
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Arbeitsvertrag
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Stellenbeschreibung
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Nachweis der Krankenversicherung
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Aufenthaltserlaubnis
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
je nachdem, ob Aufenthaltserlaubnis für max. 3 Monate oder mehr verlängert wird
Minimal Gebühren: 65,00 Euro
Maximal Gebühren: 80,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung, Girocard
Frist
Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels
Zuständige Organisationseinheiten