Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Parkerleichterungen-fuer-Handwerker.php 26.06.2024 13:34:46 Uhr 21.11.2024 17:59:58 Uhr |
Parkerleichterungen für Handwerker
Ausnahmen von Vorschriften der StVO setzen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO voraus. Für die Gewährung einer Ausnahme muss ein besonders dringender Einzelfall bestehen.
Überblick
Voraussetzung
- Weiter entferntes Parken unzumutbar wegen der Dringlichkeit der Arbeiten bzw. des zum Einsatz kommenden schweren Gerätes
Umfang der Parkerleichterung
- gültig in Bereichen mit Bewohnerparkvorrechten nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO, ohne den erforderlichen Bewohnerparkausweis auslegen zu müssen
- ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- in Fußgängerzonen (Z 242.1 StVO) während der freigegebenen Lieferzeiten
Einsatz
- maximal fünf Fahrzeuge
- Einsatz zum jeweiligen Zeitpunkt nur wahlweise mit einem der in der Ausnahmegenehmigung aufgeführten Fahrzeug
- Original-Ausnahmegenehmigung muss ausgelegt werden (Kennzeichen, Gültigkeitsdauer, Hologrammsiegelmüssen von außen lesbar sein, Verwendung von Fotokopien ist unzulässig)
Zeitraum
- 12 bzw. 24 Monate (stets widerruflich - bei missbräuchlicher Verwendung oder bei der Verwendung von Kopien wird die Ausnahmegenehmigung widerrufen)
Vorgehen
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
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