Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Liegenschaftskataster.php 25.07.2023 08:16:04 Uhr 21.11.2024 23:24:19 Uhr |
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke. Es gibt Auskunft, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich im Grundbuch eingetragene Rechte erstrecken.
Damit dient es insbesondere der Eigentumssicherung an Grundstücken und Gebäuden, dem Grundstücksverkehr und bildet die Grundlage für viele Geoinformationssysteme.
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke, Gebäude und Nutzungen flächendeckend nachgewiesen, grafisch dargestellt und ständig aktualisiert. Die Eigentümerdaten des Grundbuchs werden im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt.
Es beinhaltet Nachweise über alle Vermessungen und Veränderungen an einem Flurstück seit seiner Bildung.
Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist das Amt für Geodaten und Kataster für die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters und die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen zuständig.
Fortführung des Liegenschaftskatasters
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Verbesserung des Liegenschaftskatasters
Verschmelzungen
Erfassung von Gebäuden aus geeigneten Luftbilderzeugnissen
Anträge
- Antrag auf Informationen aus dem Liegenschaftskataster (*.pdf, 216 KB)
-
Datenschutzinformation
(*.pdf,
133 KB)
gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum Antrag auf Informationen aus dem Liegenschaftskataster
- Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken (*.pdf, 255 KB)
-
Datenschutzinformation
(*.pdf,
155 KB)
gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
Abt. Geoinformation
Besucheranschrift
WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden
6. Etage
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr |
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Für eine Kundenberatung in den Diensträumen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. |