Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/08/pm_089.php 27.08.2024 14:47:37 Uhr 21.12.2024 17:12:42 Uhr |
Information zum Wahlsonntag am 1. September 2024
Die Landtagswahl steht kurz bevor: Am Sonntag, 1. September, öffnen die Wahllokale in Dresden von 8 bis 18 Uhr. Von 60 Wahlkreisen in Sachsen liegen acht in Dresden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Direktkandidierende oder ein Direktkandidierender für den Wahlkreis gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, gewinnt den Wahlkreis. Mit der Zweitstimme stimmen die Wählerinnen und Wähler für die Landesliste einer Partei. Anhand der Listenstimmen wird berechnet, wie sich der Landtag prozentual zusammensetzt. Sitze im Landtag erhalten Parteien oder Wählervereinigungen, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Listenstimmen (Zweitstimmen) erhalten haben oder mindestens zwei Wahlkreise gewonnen haben (Erststimme).
Wann ist eine Stimme gültig und wann ungültig?
Damit eine Stimme mit in die Ergebnisermittlung einfließt, muss klar erkennbar sein, wofür abgestimmt wird. Es gibt verschiedene Gründe, warum Stimmen für ungültig erklärt werden. Beispiele hierfür sind: Setzt eine Wählerin oder ein Wähler bei der Erst- oder Zweitstimme mehr als ein Kreuz, wird die Stimme ungültig. Wählerinnen und Wähler dürfen den Inhalt des Stimmzettels nicht verändern: Wenn etwas durchgestrichen oder abgeschnitten wird, werden die Stimmen ungültig. Weil das Wahlgeheimnis gewahrt werden muss, dürfen Wählerinnen und Wähler auf dem Stimmzettel nicht unterschreiben. Zulässig ist, wenn Wählerinnen und Wähler nur ein Kreuz setzen, also nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abgeben. Dann wird die abgegebene Stimme gezählt. Unerheblich ist dabei, ob ein Kreuz gesetzt wird oder das Stimmfeld ausgemalt wird. Klar erkennbar muss der Wählerwille sein.
Über 150.000 Wahlscheinanträge – Wahlbriefe sollten so bald wie möglich versendet werden
Über 150.000 Wahlscheinanträge für die Briefwahl sind bereits bei der Stadtverwaltung eingegangen. Es dauert einige Werktage, bis die Unterlagen nach Antragstellung bei den Wahlberechtigten eingehen. Wer noch keine Unterlagen beantragt hat, sollte die Unterlagen deshalb vorzugsweise im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11–13, 01067 Dresden, Raum 100, abholen. Das Briefwahlbüro ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag, 30. August, schließt das Briefwahlbüro bereits 16 Uhr.
Anders als bei der Europa- und Kommunalwahl endet der Zeitraum für die Einsendung der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 1. September, bereits um 16 Uhr. Bis dahin können die Unterlagen auch in den grauen Fristenbriefkasten links am Eingang des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, eingeworfen werden.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, sollte seinen Wahlbrief sobald wie möglich versenden. Spätestens bis Donnerstag, 29. August, müssen die Unterlagen über die Deutsche Post versendet werden, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Fragen zur Landtagswahl beantwortet das Bürgertelefon unter 0351-4881120. Außerdem stehen weitere Informationen unter www.dresden.de/landtagswahl.
Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl nicht parat hat, kann trotzdem wählen gehen. Im Wahllokal ist nur der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Über den Wahllokalfinder auf www.dresden.de/landtagswahl lässt sich schnell ermitteln, wo man seine Stimme abgeben kann.
Außerdem wird angezeigt, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Integrations- und Ausländerbeiratswahl
Am Wahlsonntag, 1. September, werden auch die Stimmen der Briefwahl zum Dresdner Integrations- und Ausländerbeirat ausgezählt. Dieser wird für fünf Jahre gewählt.