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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_005.php 03.07.2024 16:51:51 Uhr 03.07.2024 19:22:45 Uhr

Von Alltagsbegleitung bis zum Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Handicap können Unterstützung beantragen

Von zehn Dresdnerinnen und Dresdnern hat mindestens ein Mensch eine Behinderung. Für diese Menschen ist es wichtig, dass sie ihren Alltag weitgehend selbstständig und selbstbestimmt meistern können. Damit die Inklusion im Bereich Mobilität gelingt, gibt es in Dresden praktische Erleichterungen und Assistenzen sowie finanzielle Vergünstigungen. Wichtige aktuelle Angebote für Dresdnerinnen und Dresdner sind hier zusammengefasst.

Alltagsbegleitung

Ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, können sich beim Besuch von medizinischen Einrichtungen, bei Behördengängen sowie bei der An- und Abfahrt zu Veranstaltungen vom Begleitservice der Alltagsbegleitung unterstützen lassen. Die Begleitung ist für die Seniorinnen und Senioren kostenfrei. Vermittelt werden die Hilfen von der Fachservicestelle der Volkssolidarität Dresden. Dieses Projekt wird vom Land Sachsen gefördert. Weiterführende Informationen und Kontakte unter www.dresden.de/alltagsbegleitung 

Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad

Pflegebedürftige Menschen können sich unterwegs – beispielsweise zur Ärztin oder zum Arzt, zum Einkaufen oder zu Behörden – sowie zu öffentlichen Veranstaltungen begleiten lassen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen diese Aufgaben. Die Pflegekassen stellen Pflegebedürftigen dafür einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können über die Fachservicestelle der Volkssolidarität gewonnen werden. Weiterführende Informationen und Kontakte unter www.dresden.de/pflege-nachbarschaftshilfe 

Mobilitätszuwendung

Für Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihrer Mobilitätsbeeinträchtigung den öffentlichen Personennahverkehr nicht, nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, gibt es eine Mobilitätszuwendung. Diese Zuwendung wird als monatlicher Geldbetrag ausgezahlt. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale (aktuell zwischen 19 und 35 Euro pro Monat) sowie bis zu fünf Zuschlägen (aktuell zwischen 13 bis 45,50 Euro pro Monat). Die Berechtigten können das Budget für bestimmte Fahrten frei einsetzen. Die Mobilitätszuwendung ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Stadt Dresden. Zuständig ist das Sozialamt. Die Antragsformulare und weiterführende Informationen gibt es unter www.dresden.de/mobil-mit-behinderung

Schwerbehindertenausweis

Ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aufgrund eines Leidens einschränkt, kann eine Behinderung vorliegen. Betroffene können beim Sozialamt die Feststellung der Behinderung beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis (§ 152 SGB IX). Dieser Ausweis gibt den Grad der Behinderung an und enthält mögliche Merkzeichen für Nachteilsausgleiche. Das Merkzeichen „B“ berechtigt beispielsweise zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsformulare und weiterführende Informationen unter www.dresden.de/schwerbehinderung 

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eine umfassende Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen, können beispielsweise Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 113 Absatz 1 und Absatz 2 SGB IX) erhalten. Das kann im Einzelfall eine Assistenzperson sein, die bei der Planung und Bewältigung von Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft. Antragsformulare und weiterführende Informationen unter www.dresden.de/eingliederungshilfe