Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/behinderte-menschen-beratung-hilfe.php 04.01.2024 13:34:18 Uhr 21.12.2024 17:15:40 Uhr |
Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sollen durch die Eingliederungshilfe nicht nur versorgt werden, sondern genauso gut und selbstständig leben können, wie Menschen ohne Behinderung. Dafür schauen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Eingliederungsleistungen ganz genau, welche Unterstützung ein Mensch mit Behinderung benötigt.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Alle Menschen, die länger als sechs Monate:
- aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder einer
Sinnesbeeinträchtigung und damit zusammenhängenden Barrieren wesentlich in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sind oder - von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Darüber hinaus muss die Aussicht bestehen, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet, dass eine drohende Behinderung verhindert wird oder dass eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder abgemildert werden und der Mensch mit Behinderung in der Gesellschaft eingegliedert wird.
Welche Ansprechpartner gibt es zur Eingliederungshilfe?
Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich von unabhängigen Dritten beraten zu lassen. Die Mitarbeitenden des Sachgebiets Eingliederungsleistungen beraten zu allen Themen der Eingliederungshilfe und zu Hilfeleistungen und vermitteln zu konkreten Ansprechpartnern, wie zum Beispiel an:
- ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- Dienstleister, die bereits Eingliederungshilfen anbieten
- Beratungsstellen
- freie Träger
- Behindertenverbände
- Rehabilitationsträger
- Selbsthilfegruppen
Welche Möglichkeiten der Eingliederungshilfe gibt es?
Beispiele für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres:
- Frühförderung
Wenn Kleinkinder in der körperlichen und geistigen Entwicklung Unterstützung benötigen, sich zum Beispiel nur wenig bewegen, schlecht sehen oder Probleme beim Hören oder Sprechen haben. - integrative Kindertageseinrichtungen sowie heilpädagogische Gruppen
Das sind Hilfen, um in der Gemeinschaft mit anderen Kindern gemeinsam spielen und lernen zu können. - Schulassistenz
Zum Beispiel Hilfen zur Unterstützung beim Lernen in der Schule. - Übernahme der Kosten des Eigenanteils für Schülerbeförderung
Manchmal kann ein Schulkind mit Behinderung nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen. Dann wird ein Fahrdienst benötigt. Das Amt für Schulen übernimmt die Kosten für den Schulweg, die Eltern müssen einen Eigenanteil bezahlen. Zur Übernahme dieses Eigenanteils können Eltern einen Antrag beim Sozialamt stellen. - integrative Hortbetreuung, Ferienbetreuung und Ganztagsbetreuung
Das sind Hilfen, mit denen Schülerinnen und Schüler gemeinsam außerhalb des Unterrichts am Nachmittag (Hort) oder in den Ferien spielen und lernen können. - Wohnen für Kinder und Jugendliche in besonderen Wohnformen
Hier wohnen Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer Einrichtung über Tag und Nacht. Sie erhalten durch die anwesenden Bezugspersonen umfassende Unterstützung, Pflege, Förderung und Betreuung.
Beispiele für Personen ab Vollendung
des 18. Lebensjahres:
- Assistenzleistungen
- Elternassistenz
Ein Elternteil erhält zum Beispiel eine Hilfe, wenn es aufgrund einer Lähmung sein eigenes Kind nicht versorgen kann und weitere Unterstützung nicht vorhanden ist.
- Freizeitassistenz
Ein Mensch mit Behinderung, der seine Freizeit selbstständig planen und ausüben möchte und dafür Unterstützung benötigt, erhält eine Assistenz, die ihn bei der Planung unterstützt und ihm beispielsweise hilft, mit der Bahn zu fahren oder ins Museum zu gehen. - Hilfsmittel
Menschen mit Behinderung erhalten zum Beispiel eine Spracherkennungssoftware. - Leistungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Beispielsweise lernen blinde Menschen allein zu kochen oder ihren Haushalt zu führen.
Das Persönliche Budget:
Alle Leistungen der Eingliederungshilfe können auch als Persönliches Budget ausgereicht werden. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger oder die -empfängerin einen Geldbetrag erhält, mit dem er oder sie selbstständig die Leistung bezahlen kann. Damit erhalten betroffene Personen einen größeren Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum hinsichtlich des Umfangs und des Zeitpunkts der Unterstützung.
Wie kann Eingliederungshilfe beantragt werden?
Einen Antrag auf Eingliederungshilfe können Sie stellen:
- mit dem Formular
- formlos schriftlich
- mit dem Onlineantrag
- per E-Mail
- persönlich
Gern beraten unsere sozial- und heilpädagogischen Fachkräfte im Vorfeld und helfen bei der Bearbeitung von Anträgen.
Optionale Dokumente
- amtsärztliches Gutachten
- Gutachten zur Behinderung
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- ärztliche Befundberichte
- Pflegegutachten
-
Aufenthaltserlaubnis
Wenn kein Bürger der EU oder keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt
Benötigte Formulare
-
Onlineantrag auf Eingliederungshilfe
Sie können das Formular Schritt für Schritt online ausfüllen und online einreichen.
- Antrag auf Eingliederungshilfe
- Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Leistungen der Integration in Kindertageseinrichtungen
-
Entwicklungsbericht für Eingliederungshilfe in Kindestageseinrichtungen
Bericht wird von einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegeperson ausgefüllt
Hilfreiche Infoblätter
- Hinweisblatt Datenschutz zur Eingliederungshilfe
-
Informationen der Eingliederungshilfen in Arabisch
مساعدة الاندماج
-
Informationen der Eingliederungshilfen in Englisch
Integration assistance
-
Informationen der Eingliederungshilfen in Russisch
Оказание помощи в социальной адаптации и интеграции
-
Informationen der Eingliederungshilfen Spanisch
Ayuda a la inclusión
-
Informationen der Eingliederungshilfen in Türkisch
Topluma Kazandırma Yardımı
Rechtliche Grundlagen
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
-
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§§ 2, 6 AsylbLG
- EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)