Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7626.php 16.05.2024 23:13:01 Uhr 21.11.2024 10:37:50 Uhr |
SG Eingliederungsleistungen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, "[...] Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. […]" (§ 90 SGB IX).
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Alle Menschen, die länger als sechs Monate:
- aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder einer
Sinnesbeeinträchtigung und damit zusammenhängenden Barrieren wesentlich in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sind oder - von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Darüber hinaus muss die Aussicht bestehen, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet, dass eine drohende Behinderung verhindert wird oder dass eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder abgemildert werden und der Mensch mit Behinderung in der Gesellschaft eingegliedert wird.
Das Sachgebiet Eingliederungsleistungen führt eine Erstberatung durch. Im Zuge einer Antragstellung wird das Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren nach SGB IX durchgeführt.
Das Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe ist sehr vielfältig und von den individuellen Bedarfslagen und der Lebenswelt des Leistungsberechtigten geprägt.
Die nachfolgenden Leistungen sind beispielhaft benannt und keinesfalls abschließend:
- Frühförderung
- heilpädagogische Förderung in Integrativen Kindertageseinrichtungen (einschließlich heilpädagogische Gruppen)
- Schulassistenz
- Ferienbetreuung
- Ganztagsbetreuung
- Wohnen für Kinder und Jugendliche in besonderen Wohnformen
- Assistenz (Alltags-, Freizeitassistenz, Elternassistenz/begleitete Elternschaft)
- Leistungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Hilfsmittel
Wir beraten zu allen Themen der Eingliederungshilfe und vermitteln zu konkreten Ansprechpartnern wie z. B.
- freie Träger
- Verbände
- Rehabilitationsträger
- Selbsthilfegruppen
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)