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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_054.php 16.05.2024 14:19:51 Uhr 21.12.2024 16:59:25 Uhr

Einwohnerfragestunde am 13. Juni im Stadtrat

Fragen können schriftlich bis zum 30. Mai beim Oberbürgermeister eingereicht werden

Die nächste Einwohnerfragestunde im Stadtrat findet am Donnerstag, 13. Juni 2024, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, 01067 Dresden, statt. Interessierte haben die Möglichkeit, an der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreterinnen und Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Die Fragen können bis Donnerstag, 30. Mai, schriftlich beim Oberbürgermeister per Post an: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, per E-Mail an plenum@dresden.de oder online unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde mit Hilfe des Online-Formulars eingereicht werden. Interessierte werden gebeten, ihre Wohnanschrift anzugeben. Damit die Anfrage in der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss im Betreff oder der Überschrift der Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ stehen.

Die Einwohneranfrage sollte direkt zu Belangen der Stadt gestellt werden. Nicht zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, zu persönlichen Einzelfällen, die von derselben Einreicherin oder demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden oder die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung. Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zu stellen, ist nicht möglich.

Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.

Jeder Anfragende erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert. Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin oder der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen. Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.

Fragesteller, die Fraktionen des Stadtrates und sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie eventuelle Nachfragen schriftlich.

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.